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Impfangebot mit Impfstoff von AstraZeneca für weitere Personengruppen

Aktuelle Informationen zur Covid-19 Schutzimpfung in Niedersachsen: Impfangebot mit Impfstoff von AstraZeneca für weitere Personengruppen
In der wöchentlichen Telefonkonferenz der Gesundheitsministerinnen und ‑Minister der Länder und des Bundes, hat der Bundesgesundheitsminister am Montag angekündigt, dem Personal in Kindertageseinrichtungen sowie an Grund- und Förderschulen Covid-19-Schutzimpfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca mit hoher Priorität zugänglich zu machen. Der Bund will dafür die sogenannte Impf-Verordnung ändern, die die Impfreihenfolge rechtsverbindlich für alle Bundesländer regelt.
Die Bundesregierung ändert damit teilweise ihren Kurs. Ministerpräsident Stephan Weil hatte bereits seit langem die Aufnahme von Lehr- und Betreuungskräften in die Priorisierungsgruppe zwei gefordert. Stephan Weil: „Es ist gut, dass der Bundesgesundheitsminister jetzt zumindest für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Grundschulen, Förderschulen und Kindertagesstätten eine frühzeitige Impfung vorsieht. Allerdings ist das nur ein erster Schritt. Es ist nicht zu verstehen, dass die Lehrerinnen und Lehrer von älteren Kindern und Jugendlichen ausgenommen sind. Die Bundesregierung sollte in dieser Hinsicht keine halben Sachen machen.”
Derzeit werden in Niedersachsen insbesondere die Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, Bürgerinnen und Bürger, die älter sind als 80 Jahre, sowie das Personal in besonders gefährdeten Bereichen der medizinischen Einrichtungen geimpft.
Noch in dieser Woche sollen nach den Planungen des Landes schon erste Personen aus der Gruppe mit einer hohen Priorität für eine Covid-Schutzimpfung mit dem Vakzin von AstraZeneca geimpft werden können. Dies wäre jeweils dann möglich, wenn vor Ort bereits allen Personen unter 65 aus der ersten Gruppe mit der höchsten Priorität ein Impfangebot gemacht wurde und noch Impfstoff von AstraZeneca zur Verfügung steht.
„In der Gruppe mit der höchsten Priorität für eine Schutzimpfung gegen Covid-19 finden sich vergleichsweise wenige Personen, die mit dem Impfstoff von AstraZeneca geimpft werden können, weil sie jünger sind als 65 Jahre. Wir erhalten von ersten Impfzentren bereits die Rückmeldung, dass vor Ort mehr Dosen dieses Impfstoffs zur Verfügung stehen, als impfberechtigte und impfwillige Personen aus dieser Gruppe. Wir werden den Impfzentren vor diesem Hintergrund ermöglichen, Personen, die jünger sind als 65 Jahre, aus der zweiten Priorisierungsgruppe mit dem Impfstoff von AstraZeneca zu impfen”, erklärt Gesundheitsstaatsekretär Heiger Scholz.
Zunächst sollen dabei Beschäftigte und Bewohnerinnen und Bewohner der Eingliederungshilfe sowie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und anderes medizinisches Personal mit direktem Patientenkontakt ein Impfangebot erhalten. Diese Gruppen haben aufgrund ihrer Lebensumstände oder ihrer beruflichen Tätigkeit weiterhin viele persönliche Kontakte, bei denen Abstandsregeln häufig nicht eingehalten werden können. Das Land arbeitet daran, in den kommenden Wochen immer mehr Niedersächsinnen und Niedersachsen aus der zweiten Prioritätsgruppe, die jünger sind als 65 Jahre, ein Impfangebot mit AstraZeneca zu machen.
Nach der nun angekündigten Änderung der Impf-Verordnung könnten auch schon bald die genannten Beschäftigten im Bildungsbereich ein Impfangebot erhalten. Entsprechende vorbereitende Gespräche zwischen dem Gesundheits- und dem Kultusministerium sowie den kommunalen Spitzenverbänden finden noch in dieser Woche statt.
Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Ich begrüße, dass unsere Initiativen zur Priorisierung von Kita und Schule Erfolg hatten. Der Druck, den Niedersachsen über die Jugend- und Familienministerkonferenz sowie über die Kultus- und Gesundheitsministerkonferenz erzeugt hat, zahlt sich jetzt aus. Konsequent wäre es jetzt, das gesamte Schulpersonal zu impfen.
Die pädagogische Arbeit mit kleinen Kindern und mit den jüngsten Schülerinnen und Schülern erfordert auch körperliche Nähe. Abstandhalten ist weder möglich noch wünschenswert. In den Krippen, Kindergärten und Grundschulen werden daher an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ganz besondere Anforderungen gestellt, die auch einen besonderen Schutz rechtfertigen. Die Änderung der Impf-Verordnung ist allerdings nur der erste Schritt, weitere müssen folgen.
Insbesondere muss Impfstoff zügig und direkt an die Kitas und die Schulen. Die Aussendung mobiler Teams wäre hier wünschens- und erstrebenswert. Grundsätzlich gilt: Der Dreiklang aus Impfen, Testen und konsequenter Anwendung der AHA+L‑Regeln ist der Schlüssel zu weiteren Öffnungsschritten bei Kindertageseinrichtungen und Schulen. Die entsprechenden Konzeptionierungen laufen.
Wie es weitergeht im Bildungsbereich, werden wir wie besprochen nach den kommenden Bund-Länder-Gesprächen Anfang März festlegen. Viele andere Länder haben sich heute auf den niedersächsischen Weg begeben, mehr Bildung und Betreuung zu ermöglichen. Wir bleiben vorerst auf diesem Weg. Die Entwicklung der aktuellen Infektionslage macht mir dabei Kopfzerbrechen, wir sind derzeit nicht auf dem Weg hin zu großen Öffnungen. Offenkundig haben sich die Coronavirus-Mutationen eingenistet und bremsen eine weitere Verbesserung der Lage aus. Nach wie vor bleibt das Ziel, im März mehr Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen zu holen — sicher und verantwortbar.”
„Wir erwarten in den kommenden Wochen weiterhin größere Lieferungen des Impfstoffes von AstraZeneca, der dann auch für die Impfung der Beschäftigten in Kindertagesstätten sowie Grund- und Förderschulen genutzt werden kann.” Denkbar sei es, die mobilen Impfteams, die in den Landkreisen und kreisfreien Städten große Fortschritte bei der Impfung der Bewohnerinnen und Bewohner der Alten- und Pflegeheime machen, auch im Bereich von Schule und Kita einzusetzen, so Gesundheitsstaatssekretär Heiger Scholz.
Hintergrund:
Mit Stand von Sonntagabend hatten die mobilen Teams 96 Prozent aller stationären Alten- und Pflegeheime in Niedersachsen mindestens einmal aufgesucht, in 71 Prozent der Einrichtungen fanden auch schon die Zweitimpfungen statt.
Von den rund 72.000 Dosen des Impfstoffs von AstraZeneca, die das Land bisher an die Impfzentren ausgeliefert hat, waren am Sonntagabend rund 20.000 Dosen verimpft. Damit liegt Niedersachsen auf Platz drei im Ländervergleich. Bis Mittwoch liefert das Land weitere rund 69.000 Dosen dieses Impfstoffs an die Impfzentren aus.
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO Leer
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Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl 2021

Am 26. September wird ein neuer Bundestag gewählt. Mit dem Wahl-O-Mat können Sie spielerisch herausfinden, was die Parteien wollen. Welche Partei kommt den eigenen politischen Ansichten am nächsten? Bei welchen Themen unterscheiden sich die Parteien voneinander?
Wer nutzt den Wahl-O-Mat? Informieren sich nur junge Menschen mit dem Wahl-O-Mat? Die begleitende Wahl-O-Mat-Forschung beantwortet die Fragen nach der Wahl-O-Mat-Nutzerschaft.
Eine zufällige Auswahl der Wahl-O-Mat erhält nach dem Abschluss des Wahl-O-Mat die Möglichkeit, sich an einer Umfrage zu beteiligen. Die Umfrage wird von der Wahl-O-Mat-Forschung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf unter Prof. Dr. Stefan Marschall erstellt und ausgewertet.

Aus diesen Umfrage-Ergebnisse liegen Informationen über die Zusammensetzung der Wahl-O-Mat-Nutzerschaft vor. Die Daten schwanken zwischen den verschiedenen Wahlen, ergeben aber insgesamt ein übereinstimmendes Bild:
- Die Mehrheit der Wahl-O-Mat-Nutzerinnen und ‑Nutzer ist männlich, Frauen sind nur für 25 bis 45 Prozent der Nutzungen verantwortlich.
- Ein Drittel der Wahl-O-Mat-Nutzer ist unter 30 Jahren alt.
- Ein Viertel der Wahl-O-Mat-Nutzer ist 50 Jahre oder älter.
- Von Hundert Wahl-O-Mat-Nutzern geben zwischen 10 und 20 Nutzer an, nicht politisch interessiert zu sein.
- Drei Viertel aller Wahl-O-Mat-Nutzer besitzen einen Universitäts-/Hochschulabschluss, Abitur oder die Fachhochschulreife
- Zwischen fünf und 15 Prozent der Wahl-O-Mat-Nutzer sind Mitglied einer politischen Partei.
Die genannten Werte sind Rundungen, bei einzelnen Wahlen sind Abweichungen möglich. Insgesamt gilt: Bei Bundestagswahlen oder Wahlen in einwohnerstarken Bundesländern nähert sich die Wahl-O-Mat-Nutzerschaft stärker der allgemeinen Bevölkerung an als bei Wahlen in einwohnerschwachen Bundesländern.
Insgesamt wurde der Wahl-O-Mat vor Wahlen bereits über 85 Millionen Mal genutzt.
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Fallzahlrückgänge in Krankenhäusern auch in dritter Pandemiewelle

Bild von Silas Camargo Silão auf Pixabay
Weniger Behandlungen von Herzinfarkten, Schlaganfällen und bei planbaren Eingriffen: Auch in der dritten Coronawelle hat es in niedersächsischen Krankenhäusern Fallzahlrückgänge gegeben. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) auf Basis der Daten von stationär behandelten AOK-Versicherten.
Bei der Behandlung von somatischen Fällen im Krankenhaus gingen die Fallzahlen in der dritten Welle insgesamt um 14 Prozent im Vergleich zum Vergleichszeitraum 2019 zurück, in der ersten Welle waren es noch 26 Prozent.
Je nach Indikation fiel die Veränderung der Fallzahlen unterschiedlich aus. Bei Behandlungen von Herzinfarkten gingen die Fallzahlen in der dritten Pandemiewelle gegenüber dem Vergleichszeitraum im Jahr 2019 um 9 Prozent zurück. In der ersten Pandemiewelle waren es noch 17 Prozent, in der zweiten Welle 6 Prozent.
Hohe Rückgänge bei ambulant-sensitiven Diagnosen – leichte Rückgänge bei planbaren Operationen
Bei den ambulant-sensitiven Diagnosen – also Erkrankungen, die auch von entsprechend qualifizierten niedergelassenen Ärzten behandelt werden können – brachen die Fallzahlen in der dritten Welle – ähnlich der zweiten Pandemiewelle – stark ein: Bei der chronisch-obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) um 45 Prozent im Vergleich zum Jahr 2019. Auch die stationären Behandlungen von Diabetes Mellitus gingen im Vergleich zum Jahr 2019 um 21 Prozent zurück.
Deutlich geringere Rückgänge gab es hingegen bei planbaren Operationen. Hüftimplantationen gingen im Vergleich zum Jahr 2019 in der dritten Coronawelle nur um 10 Prozent zurück. In der ersten Welle waren es noch 48 Prozent.
Covid-19-Patientinnen und ‑Patienten in dritter Welle deutlich jünger
Eine aktuelle Auswertung der Abrechnungsdaten zur stationären Behandlung der AOK-Versicherten mit einer Covid-19-Erkankung zeigt die Entwicklung in der zweiten Pandemiewelle (Oktober 2020 bis Februar 2021) und erste Trends für den Beginn der dritten Welle im März 2021. Patientinnen und Patienten waren in der zweiten Welle mit durchschnittlich 66,8 Jahren in etwa genauso alt wie in der ersten (66,7 Jahre). In der dritten Welle sank das durchschnittliche Alter auf 61,0 Jahre. Damit einher ging auch eine sinkende Verweildauer im Krankenhaus. Zu Beginn der Pandemie lag sie bei 14,1 Tagen im Durchschnitt, in der zweiten Welle bei 13,3 Tagen und in der dritten Welle bei 11,7 Tagen.
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