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Coro­na: neue har­te Maß­nah­men der Bundesregierung

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Die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der fas­sen fol­gen­den Beschluss:

Trotz der Maß­nah­men, die Bund und Län­der vor zwei Wochen ver­ein­bart haben, steigt die Zahl der Infek­tio­nen mit dem Coro­na­vi­rus (SARS-CoV‑2) inzwi­schen in nahe­zu allen Regio­nen Deutsch­lands mit expo­nen­ti­el­ler Dyna­mik an. Dies hat dazu geführt, dass bereits in zahl­rei­chen Gesund­heits­äm­tern eine voll­stän­di­ge Kon­takt­nach­ver­fol­gung nicht mehr gewähr­leis­tet wer­den kann, was wie­der­um zu einer beschleu­nig­ten Aus­brei­tung des Virus bei­trägt. Aktu­ell ver­dop­peln sich die Infi­zier­ten­zah­len etwa alle sie­ben und die Zahl der Inten­siv­pa­ti­en­ten etwa alle zehn Tage. Nach den Sta­tis­ti­ken des Robert-Koch-Insti­tu­tes sind die Anste­ckungs­um­stän­de im Bun­des­durch­schnitt in mehr als 75% der Fäl­le unklar. Zur Ver­mei­dung einer aku­ten natio­na­len Gesund­heits­not­la­ge ist es des­halb nun erfor­der­lich, durch eine erheb­li­che Redu­zie­rung der Kon­tak­te in der Bevöl­ke­rung ins­ge­samt das Infek­ti­ons­ge­sche­hen auf­zu­hal­ten und die Zahl der Neu­in­fek­tio­nen wie­der in die nach­ver­folg­ba­re Grö­ßen­ord­nung von unter 50 Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000 Ein­woh­ner in einer Woche zu sen­ken. Ohne sol­che Beschrän­kun­gen wür­de das wei­te­re expo­nen­ti­el­le Wachs­tum der Infi­zier­ten­zah­len unwei­ger­lich bin­nen weni­ger Wochen zu einer Über­for­de­rung des Gesund­heits­sys­tems füh­ren und die Zahl der schwe­ren Ver­läu­fe und der Todes­fäl­le wür­de erheb­lich anstei­gen. Wesent­lich ist es dabei auch, jetzt schnell zu reagie­ren. Je spä­ter die Infek­ti­ons­dy­na­mik umge­kehrt wird, des­to län­ger bzw. umfas­sen­der sind Beschrän­kun­gen erforderlich.

Bund und Län­der stre­ben an, zügig die Infek­ti­ons­dy­na­mik zu unter­bre­chen, damit einer­seits Schu­len und Kin­der­gär­ten ver­läss­lich geöff­net blei­ben kön­nen und ande­rer­seits in der Weih­nachts­zeit kei­ne weit­rei­chen­den Beschrän­kun­gen im Hin­blick auf per­sön­li­che Kon­tak­te und wirt­schaft­li­che Tätig­keit erfor­der­lich sind. Fami­li­en und Freun­de sol­len sich auch unter Coro­na-Bedin­gun­gen in der Weih­nachts­zeit tref­fen kön­nen. Dazu bedarf es jetzt erneut, wie schon im Früh­jahr, einer gemein­sa­men natio­na­len Anstren­gung des Bun­des und aller Länder.

Bund und Län­dern ist bewusst, dass die Beschrän­kun­gen für die Bevöl­ke­rung eine gro­ße Belas­tung dar­stel­len. Des­halb gebührt der über­wie­gen­den Mehr­heit der Bevöl­ke­rung gro­ßer Dank, die bis­her und auch in Zukunft die­se Maß­nah­men mit Gemein­sinn und Geduld ein­hal­ten und beson­ders den­je­ni­gen, die für die prak­ti­sche Umset­zung der Maß­nah­men sor­gen und natür­lich auch denen, die im Gesund­heits­sys­tem ihren Dienst leisten.

Die Lage ist jetzt wie­der sehr ernst. Vor uns lie­gen vier schwie­ri­ge Win­ter­mo­na­te. Aber Bund und Län­der sehen mit Zuver­sicht in die Zukunft. Die Fort­schrit­te bei der Impf­stoff­ent­wick­lung und die ein­fa­che­re Infek­ti­ons­kon­trol­le im Som­mer geben uns die Hoff­nung, dass Deutsch­land, wenn es gut durch die­sen Win­ter kommt, im nächs­ten Jahr schritt­wei­se die Pan­de­mie über­win­den und sich auch wirt­schaft­lich erho­len kann.

Vor die­sem Hin­ter­grund ver­ein­ba­ren die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der ergän­zend zu ihren bis­he­ri­gen Beschlüssen:

1. Ab dem 2. Novem­ber tre­ten deutsch­land­weit die im Fol­gen­den dar­ge­leg­ten zusätz­li­che Maß­nah­men in Kraft. Die Maß­nah­men wer­den bis Ende Novem­ber befris­tet. Nach Ablauf von zwei Wochen wer­den die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der sich erneut bera­ten und die durch die Maß­nah­men erreich­ten Zie­le beur­tei­len und not­wen­di­ge Anpas­sun­gen vornehmen.

2. Wich­tigs­te Maß­nah­me in der kom­men­den Zeit wird es sein, Abstand zu hal­ten und Kon­tak­te zu ver­rin­gern. Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den ange­hal­ten, die Kon­tak­te zu ande­ren Men­schen außer­halb der Ange­hö­ri­gen des eige­nen Haus­stands auf ein abso­lut nöti­ges Mini­mum zu reduzieren.

3. Der Auf­ent­halt in der Öffent­lich­keit ist daher ab sofort nur mit den Ange­hö­ri­gen des eige­nen und eines wei­te­ren Haus­stan­des jedoch in jedem Fal­le maxi­mal mit 10 Per­so­nen gestat­tet. Dies gilt ver­bind­lich und Ver­stö­ße gegen die­se Kon­takt­be­schrän­kun­gen wer­den ent­spre­chend von den Ord­nungs­be­hör­den sank­tio­niert. Dar­über hin­aus­ge­hen­de Grup­pen fei­ern­der Men­schen auf öffent­li­chen Plät­zen, in Woh­nun­gen sowie pri­va­ten Ein­rich­tun­gen sind ange­sichts der erns­ten Lage in unse­rem Land inak­zep­ta­bel. Bund und Län­der wir­ken bei den ver­stärk­ten Kon­trol­len zusammen.

4. Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den auf­ge­for­dert, gene­rell auf nicht not­wen­di­ge pri­va­te Rei­sen und Besu­che ‑auch von Ver­wand­ten- zu ver­zich­ten. Das gilt auch im Inland und für über­re­gio­na­le tages­tou­ris­ti­sche Aus­flü­ge. Über­nach­tungs­an­ge­bo­te im Inland wer­den nur noch für not­wen­di­ge und aus­drück­lich nicht tou­ris­ti­sche Zwe­cke zur Ver­fü­gung gestellt.

5. Insti­tu­tio­nen und Ein­rich­tun­gen, die der Frei­zeit­ge­stal­tung zuzu­ord­nen sind, wer­den geschlos­sen. Dazu gehören
a. Thea­ter, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen,
b. Mes­sen, Kinos, Frei­zeit­parks und Anbie­ter von Freizeitaktivitäten (drin­nen und drau­ßen), Spiel­hal­len, Spiel­ban­ken, Wett­an­nah­me­stel­len und ähnliche Einrichtungen,
c. Prostitutionsstätten, Bor­del­le und ähnliche Einrichtungen,
d. der Frei­zeit- und Ama­teur­sport­be­trieb mit Aus­nah­me des Indi­vi­du­al­sports allein, zu zweit oder mit dem eig­nen Haus­stand auf und in allen öffentlichen und pri­va­ten Sportanlagen,
e. Schwimm- und Spaßbäder, Sau­nen und Thermen,
f. Fit­ness­stu­di­os und ähnliche Einrichtungen.

6. Ver­an­stal­tun­gen, die der Unter­hal­tung die­nen, wer­den unter­sagt. Pro­fi­sport­ver­an­stal­tun­gen kön­nen nur ohne Zuschau­er stattfinden.

7. Gas­tro­no­mie­be­trie­be sowie Bars, Clubs, Dis­ko­the­ken, Knei­pen und ähnliche Ein­rich­tun­gen wer­den geschlos­sen. Davon aus­ge­nom­men ist die Lie­fe­rung und Abho­lung mit­nah­me­fä­hi­ger Spei­sen für den Ver­zehr zu Hau­se sowie der Betrieb von Kantinen.

8. Dienst­leis­tungs­be­trie­be im Bereich der Kör­per­pfle­ge wie Kos­me­tik­stu­di­os, Mas­sa­ge­pra­xen, Tat­too-Stu­di­os und ähn­li­che Betrie­be wer­den geschlos­sen, weil in die­sem Bereich eine kör­per­li­che Nähe unab­ding­bar ist. Medi­zi­nisch not­wen­di­ge Behand­lun­gen, zum Bei­spiel Physio‑, Ergo und Logo­the­ra­pien sowie Podologie/Fußpflege, blei­ben wei­ter mög­lich. Fri­seur­sa­lons blei­ben unter den bestehen­den Auf­la­gen zur Hygie­ne geöffnet.

9. Der Groß- und Ein­zel­han­del bleibt unter Auf­la­gen zur Hygie­ne, zur Steue­rung des Zutritts und zur Ver­mei­dung von War­te­schlan­gen ins­ge­samt geöff­net. Dabei ist sicher­zu­stel­len, dass sich in den Geschäf­ten nicht mehr als ein Kun­de pro 10 qm Ver­kaufs­flä­che aufhält.

10. Schu­len und Kin­der­gär­ten blei­ben offen. Die Län­der ent­schei­den über die erfor­der­li­chen Schutzmaßnahmen.

11. Für die von den tem­po­rä­ren Schlie­ßun­gen erfass­ten Unter­neh­men, Betrie­be, Selb­stän­di­ge, Ver­ei­ne und Ein­rich­tun­gen wird der Bund eine außer­or­dent­li­che Wirt­schafts­hil­fe gewäh­ren, um sie für finan­zi­el­le Aus­fäl­le zu ent­schä­di­gen. Der Erstat­tungs­be­trag beträgt 75% des ent­spre­chen­den Umsat­zes des Vor­jah­res­mo­nats für Unter­neh­men bis 50 Mit­ar­bei­ter, womit die Fix­kos­ten des Unter­neh­mens pau­scha­liert wer­den. Die Pro­zent­sät­ze für grö­ße­re Unter­neh­men wer­den nach Maß­ga­be der Ober­gren­zen der ein­schlä­gi­gen bei­hil­fe­recht­li­chen Vor­ga­ben ermit­telt. Die Finanz­hil­fe wird ein Finanz­vo­lu­men von bis zu 10 Mil­li­ar­den haben.

12. Jen­seits der umfas­sen­den tem­po­rä­ren Beschrän­kun­gen füh­ren bereits die bis­he­ri­gen Maß­nah­men dazu, dass eini­ge Wirt­schafts­be­rei­che auch in den kom­men­den Mona­ten erheb­li­che Ein­schrän­kun­gen ihres Geschäfts­be­trie­bes hin­neh­men müs­sen. Des­halb wird der Bund Hilfs­maß­nah­men für Unter­neh­men ver­län­gern und die Kon­di­tio­nen für die haupt­be­trof­fe­nen Wirt­schafts­be­rei­che ver­bes­sern (Über­brü­ckungs­hil­fe III). Dies betrifft zum Bei­spiel den Bereich der Kul­tur- und Ver­an­stal­tungs­wirt­schaft und die Solo­selb­stän­di­gen. Außer­dem wird der KfW-Schnell­kre­dit für Unter­neh­men mit weni­ger als 10 Beschäf­tig­ten geöff­net und angepasst.

13. Auch in der Pan­de­mie wol­len wir in Indus­trie, Hand­werk und Mit­tel­stand siche­res Arbei­ten mög­lichst umfas­send ermög­li­chen. Die Arbeit­ge­ber haben eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung für ihre Mit­ar­bei­ter, um sie vor Infek­tio­nen zu schüt­zen. Infek­ti­ons­ket­ten, die im Betrieb ent­ste­hen, sind schnell zu iden­ti­fi­zie­ren. Des­halb muss jedes Unter­neh­men in Deutsch­land auch auf Grund­la­ge einer ange­pass­ten Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung sowie betrieb­li­chen Pan­de­mie­pla­nung ein Hygie­ne­kon­zept umset­zen und ange­sichts der gestie­ge­nen Infek­ti­ons­zah­len auch noch­mals anpas­sen. Ziel ist u.a. nicht erfor­der­li­che Kon­tak­te in der Beleg­schaft und mit Kun­den zu ver­mei­den, all­ge­mei­ne Hygie­ne­maß­nah­men umzu­set­zen und die Infek­ti­ons­ri­si­ken bei erfor­der­li­chen Kon­tak­ten durch beson­de­re Hygie­ne- und Schutz­maß­nah­men zu mini­mie­ren. Bund und Län­der for­dern die Unter­neh­men ein­dring­lich auf, jetzt wie­der ange­sichts der hohen Infek­ti­ons­zah­len, wo immer dies umsetz­bar ist, Heim­ar­beit oder das mobi­le Arbei­ten zu Hau­se zu ermög­li­chen. Die für den Arbeits­schutz zustän­di­gen Behör­den sowie die Unfall­ver­si­che­rungs­trä­ger bera­ten die Unter­neh­men dabei und füh­ren Kon­trol­len durch.

14. Stei­gen­de Infek­ti­ons­zah­len füh­ren lei­der auch zu einem Anstieg an Infek­tio­nen in medi­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen und bei vul­ner­ablen Grup­pen. Deren Schutz stellt eine beson­de­re Her­aus­for­de­rung dar. Des­halb haben die zustän­di­gen Stel­len je nach den loka­len Gege­ben­hei­ten für die Kran­ken­häu­ser, Pfle­ge­hei­me, Senio­ren- und Behin­der­ten­ein­rich­tun­gen beson­de­re Schutz­vor­keh­run­gen ergrif­fen. Dabei wird stets berück­sich­tigt, dass die jewei­li­gen Rege­lun­gen nicht zu einer voll­stän­di­gen sozia­len Iso­la­ti­on der Betrof­fe­nen füh­ren dür­fen. Bei stei­gen­den Infek­ti­ons­zah­len wer­den die­se Maß­nah­men ent­spre­chend ange­passt. Der Bund hat durch die neue Test­ver­ord­nung sicher­ge­stellt, dass die Kos­ten der seit kur­zem ver­füg­ba­ren SARS-CoV2-Schnell­tests für regel­mä­ßi­ge Tes­tun­gen der Bewoh­ner bzw. Pati­en­ten, deren Besu­cher und das Per­so­nal über­nom­men wer­den. Die ver­füg­ba­ren Schnell­tests sol­len jetzt zügig und prio­ri­tär in die­sem Bereich ein­ge­setzt wer­den, um auch bei stei­gen­den Infek­ti­ons­zah­len einen best­mög­li­chen Schutz zu gewähr­leis­ten und siche­re Kon­tak­te zu ermög­li­chen. Ein­rich­tun­gen der Sozi­al- und Jugend­hil­fe sowie ver­gleich­ba­re Bera­tungs­ein­rich­tun­gen blei­ben geöff­net. Die Kran­ken­häu­ser sol­len wei­ter­hin bei der Bereit­stel­lung von Inten­siv­bet­ten unter­stützt wer­den. Die Gesund­heits­mi­nis­ter von Bund und Län­dern wer­den zeit­nah prak­ti­ka­ble Lösun­gen erar­bei­ten, die auch die Fort­füh­rung finan­zi­el­ler Unter­stüt­zun­gen ent­hal­ten soll. Kran­ken­häu­ser, die auf­grund der Behand­lung von SARS-CoV-2-Pati­en­ten beson­ders belas­tet sind, kön­nen wie in der Pfle­ge­per­so­nal­un­ter­gren­zen-Ver­ord­nung vor­ge­se­hen sank­ti­ons­frei von den Vor­ga­ben abweichen.

15. Bund und Län­der wer­den die Infor­ma­ti­on über die gel­ten­den Coro­na-Maß­nah­men noch ein­mal ver­stär­ken und durch mög­lichst ein­heit­li­che Maß­nah­men die Über­sicht­lich­keit erhö­hen. Sie wer­den jedoch auch die Kon­trol­len zur Ein­hal­tung der Maß­nah­men flä­chen­de­ckend ver­stär­ken und dabei auch mit­tels ver­dachts­un­ab­hän­gi­ger Kon­trol­len, ins­be­son­de­re im grenz­na­hen Bereich, die Ein­hal­tung der Qua­ran­tän­ever­ord­nun­gen überprüfen.

16. Bund und Län­der sind sich dar­über im Kla­ren, dass es sich um sehr ein­schnei­den­de Maß­nah­men han­delt. Aber sie sind not­wen­dig und sie sind mit Blick auf das zu schüt­zen­de Rechts­gut der Gesund­heit der Bevöl­ke­rung und zur Abwen­dung noch umfang­rei­che­rer wirt­schaft­li­cher Schä­den im Fal­le einer unkon­trol­lier­ten pan­de­mi­schen Ent­wick­lung verhältnismäßig.


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Lese­r­ECHO ist ein Fran­chise­sys­tem, wel­ches sich auf das Zusam­men­spiel von tra­di­tio­nel­len und neu­en Medi­en posi­tio­niert hat. Der klas­si­sche Ver­lag wird als Agen­tur geführt. Über ein Bau­kas­ten­sys­tem kön­nen die Kun­den vom Lese­r­ECHO-Ver­lag Mar­ke­ting-Kon­zep­te und Kam­pa­gnen umset­zen und steu­ern. Wir brin­gen über unse­re eige­nen Medi­en nicht nur die Reich­wei­ten mit, son­dern ste­hen mit unse­rem Know-how bei der Umset­zung zur Seite.

Unse­re Fran­chise­neh­mer sprich Agen­tur-Part­ner pro­fi­tie­ren von den vor­han­de­nen Reich­wei­ten, Medi­en und den lang­jäh­ri­gen Erfah­run­gen. Durch den Zusam­men­schluss meh­re­rer Part­ner konn­ten die Druck­kos­ten deut­lich gesenkt und die ste­ti­ge tech­ni­sche Wei­ter­ent­wick­lung vor­an­ge­trie­ben werden.

Geschäfts­idee 2020 

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Wahl-O-Mat zur Bun­des­tags­wahl 2021

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Am 26. Sep­tem­ber wird ein neu­er Bun­des­tag gewählt. Mit dem Wahl-O-Mat kön­nen Sie spie­le­risch her­aus­fin­den, was die Par­tei­en wol­len. Wel­che Par­tei kommt den eige­nen poli­ti­schen Ansich­ten am nächs­ten? Bei wel­chen The­men unter­schei­den sich die Par­tei­en voneinander?

Wer nutzt den Wahl-O-Mat? Infor­mie­ren sich nur jun­ge Men­schen mit dem Wahl-O-Mat? Die beglei­ten­de Wahl-O-Mat-For­schung beant­wor­tet die Fra­gen nach der Wahl-O-Mat-Nutzerschaft.

Eine zufäl­li­ge Aus­wahl der Wahl-O-Mat erhält nach dem Abschluss des Wahl-O-Mat die Mög­lich­keit, sich an einer Umfra­ge zu betei­li­gen. Die Umfra­ge wird von der Wahl-O-Mat-For­schung der Hein­rich-Hei­ne-Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf unter Prof. Dr. Ste­fan Mar­schall erstellt und ausgewertet.

Aus die­sen Umfra­ge-Ergeb­nis­se lie­gen Infor­ma­tio­nen über die Zusam­men­set­zung der Wahl-O-Mat-Nut­zer­schaft vor. Die Daten schwan­ken zwi­schen den ver­schie­de­nen Wah­len, erge­ben aber ins­ge­samt ein über­ein­stim­men­des Bild:

  • Die Mehr­heit der Wahl-O-Mat-Nut­ze­rin­nen und ‑Nut­zer ist männ­lich, Frau­en sind nur für 25 bis 45 Pro­zent der Nut­zun­gen verantwortlich.
  • Ein Drit­tel der Wahl-O-Mat-Nut­zer ist unter 30 Jah­ren alt.
  • Ein Vier­tel der Wahl-O-Mat-Nut­zer ist 50 Jah­re oder älter.
  • Von Hun­dert Wahl-O-Mat-Nut­zern geben zwi­schen 10 und 20 Nut­zer an, nicht poli­tisch inter­es­siert zu sein.
  • Drei Vier­tel aller Wahl-O-Mat-Nut­zer besit­zen einen Uni­ver­si­täts-/Hoch­schul­ab­schluss, Abitur oder die Fachhochschulreife
  • Zwi­schen fünf und 15 Pro­zent der Wahl-O-Mat-Nut­zer sind Mit­glied einer poli­ti­schen Partei.

Die genann­ten Wer­te sind Run­dun­gen, bei ein­zel­nen Wah­len sind Abwei­chun­gen mög­lich. Ins­ge­samt gilt: Bei Bun­des­tags­wah­len oder Wah­len in ein­woh­ner­star­ken Bun­des­län­dern nähert sich die Wahl-O-Mat-Nut­zer­schaft stär­ker der all­ge­mei­nen Bevöl­ke­rung an als bei Wah­len in ein­woh­ner­schwa­chen Bun­des­län­dern.

Ins­ge­samt wur­de der Wahl-O-Mat vor Wah­len bereits über 85 Mil­lio­nen Mal genutzt.


 

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Der Lese­r­ECHO-Ver­lag arbei­tet bun­des­weit mit zahl­rei­chen Her­stel­lern zusam­men, wel­che Ihre Pro­duk­te über das Lese­r­ECHO-Netz­werk ver­mark­ten. Dazu erhal­ten unse­re Agen­tur-Part­ner kom­plet­te Mar­ke­ting-Kam­pa­gnen. Von der fer­ti­gen E‑Mail, Pro­spekt­ma­te­ri­al, Ver­sand ( in Zusam­men­ar­beit mit der Deut­sche Post AG ) sowie Kundenadressen. 

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Fall­zahl­rück­gän­ge in Kran­ken­häu­sern auch in drit­ter Pandemiewelle

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Bild von Silas Camar­go Silão auf Pix­a­bay 

Weni­ger Behand­lun­gen von Herz­in­fark­ten, Schlag­an­fäl­len und bei plan­ba­ren Ein­grif­fen: Auch in der drit­ten Coro­na­wel­le hat es in nie­der­säch­si­schen Kran­ken­häu­sern Fall­zahl­rück­gän­ge gege­ben. Das zeigt eine aktu­el­le Aus­wer­tung des Wis­sen­schaft­li­chen Insti­tuts der AOK (WIdO) auf Basis der Daten von sta­tio­när behan­del­ten AOK-Versicherten.

Bei der Behand­lung von soma­ti­schen Fäl­len im Kran­ken­haus gin­gen die Fall­zah­len in der drit­ten Wel­le ins­ge­samt um 14 Pro­zent im Ver­gleich zum Ver­gleichs­zeit­raum 2019 zurück, in der ers­ten Wel­le waren es noch 26 Prozent. 

Je nach Indi­ka­ti­on fiel die Ver­än­de­rung der Fall­zah­len unter­schied­lich aus. Bei Behand­lun­gen von Herz­in­fark­ten gin­gen die Fall­zah­len in der drit­ten Pan­de­mie­wel­le gegen­über dem Ver­gleichs­zeit­raum im Jahr 2019 um 9 Pro­zent zurück. In der ers­ten Pan­de­mie­wel­le waren es noch 17 Pro­zent, in der zwei­ten Wel­le 6 Prozent.

Hohe Rück­gän­ge bei ambu­lant-sen­si­ti­ven Dia­gno­sen – leich­te Rück­gän­ge bei plan­ba­ren Operationen

Bei den ambu­lant-sen­si­ti­ven Dia­gno­sen – also Erkran­kun­gen, die auch von ent­spre­chend qua­li­fi­zier­ten nie­der­ge­las­se­nen Ärz­ten behan­delt wer­den kön­nen – bra­chen die Fall­zah­len in der drit­ten Wel­le – ähn­lich der zwei­ten Pan­de­mie­wel­le – stark ein: Bei der chro­nisch-obstruk­ti­ven Lun­gen­er­kran­kung (COPD) um 45 Pro­zent im Ver­gleich zum Jahr 2019. Auch die sta­tio­nä­ren Behand­lun­gen von Dia­be­tes Mel­li­tus gin­gen im Ver­gleich zum Jahr 2019 um 21 Pro­zent zurück.

Deut­lich gerin­ge­re Rück­gän­ge gab es hin­ge­gen bei plan­ba­ren Ope­ra­tio­nen. Hüft­im­plan­ta­tio­nen gin­gen im Ver­gleich zum Jahr 2019 in der drit­ten Coro­na­wel­le nur um 10 Pro­zent zurück. In der ers­ten Wel­le waren es noch 48 Prozent.

Covid-19-Pati­en­tin­nen und ‑Pati­en­ten in drit­ter Wel­le deut­lich jünger

Eine aktu­el­le Aus­wer­tung der Abrech­nungs­da­ten zur sta­tio­nä­ren Behand­lung der AOK-Ver­si­cher­ten mit einer Covid-19-Erkan­kung zeigt die Ent­wick­lung in der zwei­ten Pan­de­mie­wel­le (Okto­ber 2020 bis Febru­ar 2021) und ers­te Trends für den Beginn der drit­ten Wel­le im März 2021. Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten waren in der zwei­ten Wel­le mit durch­schnitt­lich 66,8 Jah­ren in etwa genau­so alt wie in der ers­ten (66,7 Jah­re). In der drit­ten Wel­le sank das durch­schnitt­li­che Alter auf 61,0 Jah­re. Damit ein­her ging auch eine sin­ken­de Ver­weil­dau­er im Kran­ken­haus. Zu Beginn der Pan­de­mie lag sie bei 14,1 Tagen im Durch­schnitt, in der zwei­ten Wel­le bei 13,3 Tagen und in der drit­ten Wel­le bei 11,7 Tagen.

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Ver­kehrs­be­hörd­li­che Mit­tei­lung: Bau­werks­prü­fung an der Ledabrücke Die Nie­der­säch­si­sche Lan­des­be­hör­de für Stra­ßen­bau und Ver­kehr (Aurich) infor­miert über eine bevor­ste­hen­de tur­nus­mä­ßi­ge Bau­werks­prü­fung...

Lokal

Mey­er Werft: Geplan­ter Zeit­plan für die Ems­pas­sa­ge der Sil­ver Ray:

Bei­trags­bild: Ingo Ton­sor @LeserECHO — 15.04.2024 Auf­bruch des Kreuz­fahrt­schiffs Sil­ver Ray zur Über­füh­rung über die Ems Am frü­hen Sonn­tag­mor­gen des 21....

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Rad­tou­ren­buch für Fehn- und Dol­lard­rou­te erschienen

Rad­tou­ren­buch für Fehn- und Dol­lard­rou­te erschienen „bikeli­ne“ ist wet­ter­fest, im Len­ker­ta­schen­for­mat und vol­ler Informationen   Eine neue Auf­la­ge des Rad­tou­ren­bu­ches...

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Klang­scha­len­me­di­ta­ti­on am Gro­ßen Meer

Klang­scha­len­me­di­ta­ti­on am Gro­ßen Meer Ent­span­nung für Kör­per und Geist im Haus am Meer Süd­brook­mer­land. Die Klang­scha­len­me­di­ta­ti­on, unter der Lei­tung von Frau Käthe...

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Kera­mik­mal­kur­se mitt­wochs im Haus am Meer

Kera­mik­mal­kur­se mitt­wochs im Haus am Meer Krea­ti­ve Ent­fal­tung am Gro­ßen Meer Süd­brook­mer­land. In gemüt­li­cher Atmo­sphä­re fin­det jeden Mitt­woch in der Zeit von 19:00...

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Leer — Sper­rung: “An der Seeschleuse”

SPERRUNG DER STRASSE “AN DER SEESCHLEUSE Im Rah­men der Sanie­rungs­ar­bei­ten an der See­schleu­se ist es erfor­der­lich, ein Groß­teil der noch anste­hen­den...

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Taschen­dieb­stahl in einem Ver­brau­cher­markt und wei­te­re Meldungen

Wee­ner — Taschendiebstahl Am 02.09.2021 kam es gegen 12:30 Uhr in einem Ver­brau­cher­markt an der Stra­ße “Neue Feld­stra­ße” zu einem...

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„Lücht und Spö­öl 2021“: Even­burg­park wird verwandelt

„Lücht und Spö­öl 2021“: Even­burg­park wird verwandelt Vor­be­rei­tun­gen für Ver­an­stal­tun­gen laufen   Wenn abends die Tore zum Schloss­park der Even­burg...

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Wahl-O-Mat zur Bun­des­tags­wahl 2021

Am 26. Sep­tem­ber wird ein neu­er Bun­des­tag gewählt. Mit dem Wahl-O-Mat kön­nen Sie spie­le­risch her­aus­fin­den, was die Par­tei­en wol­len. Wel­che...

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Fall­zahl­rück­gän­ge in Kran­ken­häu­sern auch in drit­ter Pandemiewelle

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Leer — Betrug in Ver­bin­dung mit einem fal­schen Job-Angebot Im Zeit­raum vom 16.08.2021 bis zum 31.08.2021 kam es im Stadt­ge­biet...

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Erho­lung und Ent­span­nung pur! SAUNA AM GROSSEN MEER Erho­lung und Ent­span­nung pur! Wer den Tag am Gro­ßen Meer in Ruhe und woh­li­ger...

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Mar­cards­moor: Pla­nun­gen für Ent­wick­lungs­kon­zept in fina­ler Phase

Ein wenig Zeit ist schon ver­gan­gen, seit der dama­li­ge Land­wirt­schafts­mi­nis­ter Chris­ti­an Mey­er im Früh­jahr 2017 das IGEK (Inte­grier­tes Gebiets­ent­wick­lungs­kon­zept) für...

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Auf dem Flug­platz Leer-Papen­burg in Nüt­ter­moor ist es am Don­ners­tag­nach­mit­tag zu einem Flug­un­fall gekom­men, bei dem zwei Men­schen leicht ver­letzt...

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Zum Welt­was­ser­tag am 22. März unter dem Mot­to „Wert des Was­sers“ erklärt Dr. Bet­ti­na Hoff­mann, Spre­che­rin für Umwelt­po­li­tik und Umweltgesundheit: Was­ser...