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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl 2021
Am 26. September wird ein neuer Bundestag gewählt. Mit dem Wahl-O-Mat können Sie spielerisch herausfinden, was die Parteien wollen. Welche Partei kommt den eigenen politischen Ansichten am nächsten? Bei welchen Themen unterscheiden sich die Parteien voneinander?
Wer nutzt den Wahl-O-Mat? Informieren sich nur junge Menschen mit dem Wahl-O-Mat? Die begleitende Wahl-O-Mat-Forschung beantwortet die Fragen nach der Wahl-O-Mat-Nutzerschaft.
Eine zufällige Auswahl der Wahl-O-Mat erhält nach dem Abschluss des Wahl-O-Mat die Möglichkeit, sich an einer Umfrage zu beteiligen. Die Umfrage wird von der Wahl-O-Mat-Forschung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf unter Prof. Dr. Stefan Marschall erstellt und ausgewertet.
Aus diesen Umfrage-Ergebnisse liegen Informationen über die Zusammensetzung der Wahl-O-Mat-Nutzerschaft vor. Die Daten schwanken zwischen den verschiedenen Wahlen, ergeben aber insgesamt ein übereinstimmendes Bild:
- Die Mehrheit der Wahl-O-Mat-Nutzerinnen und ‑Nutzer ist männlich, Frauen sind nur für 25 bis 45 Prozent der Nutzungen verantwortlich.
- Ein Drittel der Wahl-O-Mat-Nutzer ist unter 30 Jahren alt.
- Ein Viertel der Wahl-O-Mat-Nutzer ist 50 Jahre oder älter.
- Von Hundert Wahl-O-Mat-Nutzern geben zwischen 10 und 20 Nutzer an, nicht politisch interessiert zu sein.
- Drei Viertel aller Wahl-O-Mat-Nutzer besitzen einen Universitäts-/Hochschulabschluss, Abitur oder die Fachhochschulreife
- Zwischen fünf und 15 Prozent der Wahl-O-Mat-Nutzer sind Mitglied einer politischen Partei.
Die genannten Werte sind Rundungen, bei einzelnen Wahlen sind Abweichungen möglich. Insgesamt gilt: Bei Bundestagswahlen oder Wahlen in einwohnerstarken Bundesländern nähert sich die Wahl-O-Mat-Nutzerschaft stärker der allgemeinen Bevölkerung an als bei Wahlen in einwohnerschwachen Bundesländern.
Insgesamt wurde der Wahl-O-Mat vor Wahlen bereits über 85 Millionen Mal genutzt.
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Fallzahlrückgänge in Krankenhäusern auch in dritter Pandemiewelle
Bild von Silas Camargo Silão auf Pixabay
Weniger Behandlungen von Herzinfarkten, Schlaganfällen und bei planbaren Eingriffen: Auch in der dritten Coronawelle hat es in niedersächsischen Krankenhäusern Fallzahlrückgänge gegeben. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) auf Basis der Daten von stationär behandelten AOK-Versicherten.
Bei der Behandlung von somatischen Fällen im Krankenhaus gingen die Fallzahlen in der dritten Welle insgesamt um 14 Prozent im Vergleich zum Vergleichszeitraum 2019 zurück, in der ersten Welle waren es noch 26 Prozent.
Je nach Indikation fiel die Veränderung der Fallzahlen unterschiedlich aus. Bei Behandlungen von Herzinfarkten gingen die Fallzahlen in der dritten Pandemiewelle gegenüber dem Vergleichszeitraum im Jahr 2019 um 9 Prozent zurück. In der ersten Pandemiewelle waren es noch 17 Prozent, in der zweiten Welle 6 Prozent.
Hohe Rückgänge bei ambulant-sensitiven Diagnosen – leichte Rückgänge bei planbaren Operationen
Bei den ambulant-sensitiven Diagnosen – also Erkrankungen, die auch von entsprechend qualifizierten niedergelassenen Ärzten behandelt werden können – brachen die Fallzahlen in der dritten Welle – ähnlich der zweiten Pandemiewelle – stark ein: Bei der chronisch-obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) um 45 Prozent im Vergleich zum Jahr 2019. Auch die stationären Behandlungen von Diabetes Mellitus gingen im Vergleich zum Jahr 2019 um 21 Prozent zurück.
Deutlich geringere Rückgänge gab es hingegen bei planbaren Operationen. Hüftimplantationen gingen im Vergleich zum Jahr 2019 in der dritten Coronawelle nur um 10 Prozent zurück. In der ersten Welle waren es noch 48 Prozent.
Covid-19-Patientinnen und ‑Patienten in dritter Welle deutlich jünger
Eine aktuelle Auswertung der Abrechnungsdaten zur stationären Behandlung der AOK-Versicherten mit einer Covid-19-Erkankung zeigt die Entwicklung in der zweiten Pandemiewelle (Oktober 2020 bis Februar 2021) und erste Trends für den Beginn der dritten Welle im März 2021. Patientinnen und Patienten waren in der zweiten Welle mit durchschnittlich 66,8 Jahren in etwa genauso alt wie in der ersten (66,7 Jahre). In der dritten Welle sank das durchschnittliche Alter auf 61,0 Jahre. Damit einher ging auch eine sinkende Verweildauer im Krankenhaus. Zu Beginn der Pandemie lag sie bei 14,1 Tagen im Durchschnitt, in der zweiten Welle bei 13,3 Tagen und in der dritten Welle bei 11,7 Tagen.
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