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Neue Beitragsbemessungsgrenzen ab 2021
Ab 1. Januar 2021 gelten neue Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie weitere wichtige Werte. Sie werden wie jedes Jahr an die Einkommensentwicklung angepasst. Eine Verordnung dazu hat das Kabinett beschlossen.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die neuen Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung für das kommende Jahr beschlossen. Demnach steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 1. Januar 2021 auf jährlich 58.050 Euro (monatlich 4.837,50 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze liegt dann bei 64.350 Euro jährlich (monatlich 5.362,50 Euro).
Bis zur Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen eines Beschäftigten beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei. Bis zur Versicherungspflichtgrenze müssen Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.
Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
Für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt ab dem 1. Januar 2021 ebenfalls eine neue Einkommensgrenze. Der Beitrag bemisst sich dann bis zu einem Höchstbetrag von 7.100 Euro im Monat in den alten und 6.700 Euro in den neuen Bundesländern. In der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt diese Einkommensgrenze auf 8.700 Euro in den alten und 8.250 Euro in den neuen Ländern.
Soziale Absicherung
Die Rechengrößen werden jedes Jahr an die Entwicklung der Einkommen angepasst, um die soziale Absicherung stabil zu halten. Ohne diese Anpassung würden Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung — trotz steigenden Lohns — im Verhältnis geringere Renten bekommen. Denn für Einkommen über der Bemessungsgrenze werden keine Beiträge geleistet und somit keine Rentenansprüche erworben.
Besserverdienende würden zudem mit der Zeit aus der Sozialversicherung “herauswachsen”. Ihr Beitrag würde im Vergleich zu ihrem Einkommen immer kleiner werden.
Archivfoto: Ingo Tonsor @Leser-ECHO.de
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl 2021
Am 26. September wird ein neuer Bundestag gewählt. Mit dem Wahl-O-Mat können Sie spielerisch herausfinden, was die Parteien wollen. Welche Partei kommt den eigenen politischen Ansichten am nächsten? Bei welchen Themen unterscheiden sich die Parteien voneinander?
Wer nutzt den Wahl-O-Mat? Informieren sich nur junge Menschen mit dem Wahl-O-Mat? Die begleitende Wahl-O-Mat-Forschung beantwortet die Fragen nach der Wahl-O-Mat-Nutzerschaft.
Eine zufällige Auswahl der Wahl-O-Mat erhält nach dem Abschluss des Wahl-O-Mat die Möglichkeit, sich an einer Umfrage zu beteiligen. Die Umfrage wird von der Wahl-O-Mat-Forschung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf unter Prof. Dr. Stefan Marschall erstellt und ausgewertet.
Aus diesen Umfrage-Ergebnisse liegen Informationen über die Zusammensetzung der Wahl-O-Mat-Nutzerschaft vor. Die Daten schwanken zwischen den verschiedenen Wahlen, ergeben aber insgesamt ein übereinstimmendes Bild:
- Die Mehrheit der Wahl-O-Mat-Nutzerinnen und ‑Nutzer ist männlich, Frauen sind nur für 25 bis 45 Prozent der Nutzungen verantwortlich.
- Ein Drittel der Wahl-O-Mat-Nutzer ist unter 30 Jahren alt.
- Ein Viertel der Wahl-O-Mat-Nutzer ist 50 Jahre oder älter.
- Von Hundert Wahl-O-Mat-Nutzern geben zwischen 10 und 20 Nutzer an, nicht politisch interessiert zu sein.
- Drei Viertel aller Wahl-O-Mat-Nutzer besitzen einen Universitäts-/Hochschulabschluss, Abitur oder die Fachhochschulreife
- Zwischen fünf und 15 Prozent der Wahl-O-Mat-Nutzer sind Mitglied einer politischen Partei.
Die genannten Werte sind Rundungen, bei einzelnen Wahlen sind Abweichungen möglich. Insgesamt gilt: Bei Bundestagswahlen oder Wahlen in einwohnerstarken Bundesländern nähert sich die Wahl-O-Mat-Nutzerschaft stärker der allgemeinen Bevölkerung an als bei Wahlen in einwohnerschwachen Bundesländern.
Insgesamt wurde der Wahl-O-Mat vor Wahlen bereits über 85 Millionen Mal genutzt.
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Fallzahlrückgänge in Krankenhäusern auch in dritter Pandemiewelle
Bild von Silas Camargo Silão auf Pixabay
Weniger Behandlungen von Herzinfarkten, Schlaganfällen und bei planbaren Eingriffen: Auch in der dritten Coronawelle hat es in niedersächsischen Krankenhäusern Fallzahlrückgänge gegeben. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) auf Basis der Daten von stationär behandelten AOK-Versicherten.
Bei der Behandlung von somatischen Fällen im Krankenhaus gingen die Fallzahlen in der dritten Welle insgesamt um 14 Prozent im Vergleich zum Vergleichszeitraum 2019 zurück, in der ersten Welle waren es noch 26 Prozent.
Je nach Indikation fiel die Veränderung der Fallzahlen unterschiedlich aus. Bei Behandlungen von Herzinfarkten gingen die Fallzahlen in der dritten Pandemiewelle gegenüber dem Vergleichszeitraum im Jahr 2019 um 9 Prozent zurück. In der ersten Pandemiewelle waren es noch 17 Prozent, in der zweiten Welle 6 Prozent.
Hohe Rückgänge bei ambulant-sensitiven Diagnosen – leichte Rückgänge bei planbaren Operationen
Bei den ambulant-sensitiven Diagnosen – also Erkrankungen, die auch von entsprechend qualifizierten niedergelassenen Ärzten behandelt werden können – brachen die Fallzahlen in der dritten Welle – ähnlich der zweiten Pandemiewelle – stark ein: Bei der chronisch-obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) um 45 Prozent im Vergleich zum Jahr 2019. Auch die stationären Behandlungen von Diabetes Mellitus gingen im Vergleich zum Jahr 2019 um 21 Prozent zurück.
Deutlich geringere Rückgänge gab es hingegen bei planbaren Operationen. Hüftimplantationen gingen im Vergleich zum Jahr 2019 in der dritten Coronawelle nur um 10 Prozent zurück. In der ersten Welle waren es noch 48 Prozent.
Covid-19-Patientinnen und ‑Patienten in dritter Welle deutlich jünger
Eine aktuelle Auswertung der Abrechnungsdaten zur stationären Behandlung der AOK-Versicherten mit einer Covid-19-Erkankung zeigt die Entwicklung in der zweiten Pandemiewelle (Oktober 2020 bis Februar 2021) und erste Trends für den Beginn der dritten Welle im März 2021. Patientinnen und Patienten waren in der zweiten Welle mit durchschnittlich 66,8 Jahren in etwa genauso alt wie in der ersten (66,7 Jahre). In der dritten Welle sank das durchschnittliche Alter auf 61,0 Jahre. Damit einher ging auch eine sinkende Verweildauer im Krankenhaus. Zu Beginn der Pandemie lag sie bei 14,1 Tagen im Durchschnitt, in der zweiten Welle bei 13,3 Tagen und in der dritten Welle bei 11,7 Tagen.
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