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Vorsicht bei Haustür- & Telefongeschäften zu Energie
Der Energiemarkt ist heiß umkämpft. Für Verbraucher ist die Auswahl zwischen den Versorgern für Erdgas und Strom riesen groß. Mit aggressiven Angeboten und selbst mit miesen Tricks kämpfen einige der Anbieter. Zwischen Anbietern und Kunden versuchen sich auch noch Vermittler zu drängen. Verbraucherschützer gehen immer stärker gegen unlautere Methoden dieser Makler vor und warnen vor voreiligen Unterschriften.
Gerade Billiganbieter arbeiten mit Tricks, versprechen satte Rabatte und niedrige Preise. Dann kommt der Preisschock. Verbraucherschützer haben in der Vergangenheit reihenweise unfaire Tarife entdeckt. Wer bei Stromdiscountern Kunde werden möchte, sollte Energie fürs Kleingedruckte mitbringen.
Die Zeit und Ruhe fürs Kleingedruckte fehlt gerade bei den sogenannten Haustürgeschäften. Hier versuchen Vermittler im Auftrage von Agenturen Strom und Gas-Tarife zu vertreiben. Diese Agenturen sind oft Subunternehmen größeren Agenturen und am Ende der Kette stehen große Energiekonzerne oder Discounter. Die Namen der Energieversorger tauchen mitunter nur in den Geschäftsbedingungen auf.
Immer wieder kommt es auch vor, dass Verbrauchern eine sogenannte „Maklervollmacht“ untergeschoben wird. Diese wird in dem Glauben unterschrieben, lediglich einen neuen Energieliefervertrag einzugehen. Tatsächlich geht die Vollmacht sehr viel weiter und die Verbraucher bevollmächtigen damit einen Dritten sie in Energiefragen zu vertreten. Mit Hilfe solcher Vollmachten werden die eigenen Daten an den späteren Vertragspartner weitergeschoben. In einem aktuellen Fall ging eine Verbraucherzentrale gegen die moinEnergie GmbH & Co. KG vor. Der hatte eine Kundin eine umfängliche Maklervollmacht unterschrieben, die Wechsel ohne Ankündigung oder Zustimmung der Kundin vorsieht. Jahre nach dem ersten Wechsel zu einem neuen Anbieter wurde ein Wechsel zur FIRSTCON GmbH unangekündigt vorgenommen. Der Marktwächter Energie für Niedersachsen ist dagegen vorgegangen und hat gegen die moinEnergie GmbH & Co. KG eine Unterlassungsverpflichtung erzielt. Die moinEnergie GmbH & Co. KG muss sich daher verpflichten, derartige Geschäftspraktiken zukünftig zu unterlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wichtig ist es somit auch immer, seinen Vertragspartner zu kennen. Der Verbraucher muss wissen, welcher Energieversorger hinter dem Angebot steckt und wie man ihn erreichen kann. Dazu sollte man ein vollständiges Angebot mit allen Kontaktdaten vorliegen haben. Im Zweifel sollte der Versorger angerufen werden, um zu klären ob das Angebot tatsächlich von ihm stammt.
Wer doch einmal an der Tür oder dem Telefon überrumpelt wurde, kann diese Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Weitere Tipps und Beratung bietet die Verbraucherzentrale unter www.marktwaechter-energie.de.
Beitragsfoto: Ingo Tonsor@ LeserECHO.de
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Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl 2021
Am 26. September wird ein neuer Bundestag gewählt. Mit dem Wahl-O-Mat können Sie spielerisch herausfinden, was die Parteien wollen. Welche Partei kommt den eigenen politischen Ansichten am nächsten? Bei welchen Themen unterscheiden sich die Parteien voneinander?
Wer nutzt den Wahl-O-Mat? Informieren sich nur junge Menschen mit dem Wahl-O-Mat? Die begleitende Wahl-O-Mat-Forschung beantwortet die Fragen nach der Wahl-O-Mat-Nutzerschaft.
Eine zufällige Auswahl der Wahl-O-Mat erhält nach dem Abschluss des Wahl-O-Mat die Möglichkeit, sich an einer Umfrage zu beteiligen. Die Umfrage wird von der Wahl-O-Mat-Forschung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf unter Prof. Dr. Stefan Marschall erstellt und ausgewertet.
Aus diesen Umfrage-Ergebnisse liegen Informationen über die Zusammensetzung der Wahl-O-Mat-Nutzerschaft vor. Die Daten schwanken zwischen den verschiedenen Wahlen, ergeben aber insgesamt ein übereinstimmendes Bild:
- Die Mehrheit der Wahl-O-Mat-Nutzerinnen und ‑Nutzer ist männlich, Frauen sind nur für 25 bis 45 Prozent der Nutzungen verantwortlich.
- Ein Drittel der Wahl-O-Mat-Nutzer ist unter 30 Jahren alt.
- Ein Viertel der Wahl-O-Mat-Nutzer ist 50 Jahre oder älter.
- Von Hundert Wahl-O-Mat-Nutzern geben zwischen 10 und 20 Nutzer an, nicht politisch interessiert zu sein.
- Drei Viertel aller Wahl-O-Mat-Nutzer besitzen einen Universitäts-/Hochschulabschluss, Abitur oder die Fachhochschulreife
- Zwischen fünf und 15 Prozent der Wahl-O-Mat-Nutzer sind Mitglied einer politischen Partei.
Die genannten Werte sind Rundungen, bei einzelnen Wahlen sind Abweichungen möglich. Insgesamt gilt: Bei Bundestagswahlen oder Wahlen in einwohnerstarken Bundesländern nähert sich die Wahl-O-Mat-Nutzerschaft stärker der allgemeinen Bevölkerung an als bei Wahlen in einwohnerschwachen Bundesländern.
Insgesamt wurde der Wahl-O-Mat vor Wahlen bereits über 85 Millionen Mal genutzt.
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LeserECHO ist ein Franchisesystem, welches sich auf das Zusammenspiel von traditionellen und neuen Medien positioniert hat. Der klassische Verlag wird als Agentur geführt. Über ein Baukastensystem können die Kunden vom LeserECHO-Verlag Marketing-Konzepte und Kampagnen umsetzen und steuern. Wir bringen über unsere eigenen Medien nicht nur die Reichweiten mit, sondern stehen mit unserem Know-how bei der Umsetzung zur Seite.
Unsere Franchisepartner sprich Agentur-Partner profitieren von den vorhandenen Reichweiten, Medien und den langjährigen Erfahrungen. Durch den Zusammenschluss mehrerer Partner konnten die Druckkosten deutlich gesenkt und die stetige technische Weiterentwicklung vorangetrieben werden.
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Fallzahlrückgänge in Krankenhäusern auch in dritter Pandemiewelle
Bild von Silas Camargo Silão auf Pixabay
Weniger Behandlungen von Herzinfarkten, Schlaganfällen und bei planbaren Eingriffen: Auch in der dritten Coronawelle hat es in niedersächsischen Krankenhäusern Fallzahlrückgänge gegeben. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) auf Basis der Daten von stationär behandelten AOK-Versicherten.
Bei der Behandlung von somatischen Fällen im Krankenhaus gingen die Fallzahlen in der dritten Welle insgesamt um 14 Prozent im Vergleich zum Vergleichszeitraum 2019 zurück, in der ersten Welle waren es noch 26 Prozent.
Je nach Indikation fiel die Veränderung der Fallzahlen unterschiedlich aus. Bei Behandlungen von Herzinfarkten gingen die Fallzahlen in der dritten Pandemiewelle gegenüber dem Vergleichszeitraum im Jahr 2019 um 9 Prozent zurück. In der ersten Pandemiewelle waren es noch 17 Prozent, in der zweiten Welle 6 Prozent.
Hohe Rückgänge bei ambulant-sensitiven Diagnosen – leichte Rückgänge bei planbaren Operationen
Bei den ambulant-sensitiven Diagnosen – also Erkrankungen, die auch von entsprechend qualifizierten niedergelassenen Ärzten behandelt werden können – brachen die Fallzahlen in der dritten Welle – ähnlich der zweiten Pandemiewelle – stark ein: Bei der chronisch-obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) um 45 Prozent im Vergleich zum Jahr 2019. Auch die stationären Behandlungen von Diabetes Mellitus gingen im Vergleich zum Jahr 2019 um 21 Prozent zurück.
Deutlich geringere Rückgänge gab es hingegen bei planbaren Operationen. Hüftimplantationen gingen im Vergleich zum Jahr 2019 in der dritten Coronawelle nur um 10 Prozent zurück. In der ersten Welle waren es noch 48 Prozent.
Covid-19-Patientinnen und ‑Patienten in dritter Welle deutlich jünger
Eine aktuelle Auswertung der Abrechnungsdaten zur stationären Behandlung der AOK-Versicherten mit einer Covid-19-Erkankung zeigt die Entwicklung in der zweiten Pandemiewelle (Oktober 2020 bis Februar 2021) und erste Trends für den Beginn der dritten Welle im März 2021. Patientinnen und Patienten waren in der zweiten Welle mit durchschnittlich 66,8 Jahren in etwa genauso alt wie in der ersten (66,7 Jahre). In der dritten Welle sank das durchschnittliche Alter auf 61,0 Jahre. Damit einher ging auch eine sinkende Verweildauer im Krankenhaus. Zu Beginn der Pandemie lag sie bei 14,1 Tagen im Durchschnitt, in der zweiten Welle bei 13,3 Tagen und in der dritten Welle bei 11,7 Tagen.
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