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Denk­mal­schutz hat das Rat­haus Moorm­er­land im Blick

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CDU: Stel­len­wert als unbe­weg­li­ches Kul­tur­gut ist nicht erkennbar 

Ist das in den 1970er Jah­ren gebau­te Rat­haus der Gemein­de Moorm­er­land ein Denk­mal? Die­ser Fra­ge soll auf Wunsch des Land­krei­ses Leer tat­säch­lich das Lan­des­amt für Denk­mal­pfle­ge nachgehen.

„Davon sind wir eini­ger­ma­ßen über­rascht“, sag­te Die­ter Bau­mann, Vor­sit­zen­der CDU-Grup­pe im Gemein­de­rat. Dass ein Funk­ti­ons­bau aus der jün­ge­ren Ver­gan­gen­heit ein Bau­denk­mal sein könn­te, habe man bei den Pla­nun­gen für ein neu­es Rat­haus zu kei­ner Zeit in Betracht gezo­gen, so der CDU-Rats­herr. Rat, Ver­wal­tung und Pla­ner sei­en selbst­ver­ständ­lich davon aus­ge­gan­gen, dass das bestehen­de Ver­wal­tungs­ge­bäu­de einem Neu­bau wei­chen muss. Aus Sicht der CDU sei das Rat­haus weder von his­to­ri­scher, archi­tek­to­ni­scher noch städ­te­bau­li­cher Bedeutung.

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Der Land­kreis Leer, und dort die Unte­re Denk­mal­schutz­be­hör­de, sieht das aber anders. Im Zusam­men­hang mit dem neu­en Bebau­ungs­plan für den Rat­haus-Neu­bau weist der Land­kreis in sei­ner Stel­lung­nah­me dar­auf hin, „dass das ‚alte‘ Rat­haus auf sei­ne geschicht­li­che, künst­le­ri­sche, wis­sen­schaft­li­che oder städ­te­bau­li­che Bedeu­tung hin vom Lan­des­amt für Denk­mal­pfle­ge geprüft wird“.

„Ich schät­ze die Arbeit der Unte­ren Denk­mal­schutz­be­hör­de sehr und hal­te sie für uner­läss­lich, weil sie unser bau­li­ches Kul­tur­er­be im Blick hat, das es zu erhal­ten gilt“, so Die­ter Bau­mann. Und wei­ter: „Aber ob aus­ge­rech­net das Rat­haus in War­singsfehn den Stel­len­wert eines unbe­weg­li­chen Kul­tur­guts erreicht, ist aus mei­ner Sicht nicht erkenn­bar. Auf jeden Fall soll­te die Beur­tei­lung bald erfol­gen, damit wir wis­sen, ob wir wei­ter mit einem Neu­bau pla­nen kön­nen. Soll­te fest­ge­stellt wer­den, dass es sich um ein Denk­mal han­delt, müs­sen wir das alte Rat­haus kom­plett sanie­ren.“ Die Kos­ten dafür wür­den kaum gerin­ger sein als die des Neubaus.


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