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Jagd­zei­ten wer­den angepasst

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Han­no­ver. Die Ver­ord­nung zur Durch­füh­rung des Nie­der­säch­si­schen Jagd­ge­set­zes wur­de ange­passt. Das Land­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um teil­te mit, dass durch den Aus­bruch der Afri­ka­ni­schen Schwei­ne­pest (ASP) in Ost­deutsch­land nicht nur alle Jagd­me­tho­den son­dern auch neue Hilfs­mit­tel zur Redu­zie­rung der Schwarz­wild­be­stän­de zur Anwen­dung kom­men müs­sen. Da auch weni­ger Scha­len­wild­drück­jag­den wegen der Aus­wir­kun­gen der COVID-19-Pan­de­mie statt­ge­fun­den haben, wird nun auch die Nacht­ziel­tech­nik für eine inten­si­ve Schwarz­wild­be­ja­gung freigegeben.

Die kli­ma­an­ge­pass­te Wie­der­be­wal­dung und der Wald­um­bau erfor­dern eine Regu­lie­rung der Scha­len­wild­be­stän­de auf ein trag­fä­hi­ges Niveau. Mit Beginn der Jagd­zeit am 1. April kön­nen bereits ein­jäh­ri­ges Reh‑, Rot- und Dam­wild sowie älte­re Reh­bö­cke vor Beginn der Vege­ta­ti­ons­zeit bejagt werden.

Die Jagd­zei­ten auf Was­ser­fe­der­wild­ar­ten sind auf Grund ihres guten Erhal­tungs­zu­stan­des ange­passt worden.

Die Bestän­de der Non­nen­gans sind in den ver­gan­ge­nen Jah­ren stark ange­stie­gen, so dass die hier brü­ten­de Popu­la­ti­on Jagd­zei­ten erhal­ten hat und der zie­hen­de Teil der Popu­la­ti­on zur Abwen­dung erheb­li­cher Schä­den an Kul­tu­ren unter streng über­wach­ten Bedin­gun­gen außer­halb der Vogel­schutz­ge­bie­te erlegt wer­den dürfen. 

Eine Über­sicht der aktu­el­len Jagd­zei­ten in Nie­der­sach­sen fin­den Sie hier: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/wald_holz_jagd/jagd_in_niedersachsen/gesetze-und-andere-bestimmungen-rund-um-das-thema-jagd-und-jaeger-5137.html

 


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