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Geänderte Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt
Gemäß des §3 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 der niedersächsischen Corona-Verordnung ist der Besuch des Wochenmarktes nur noch mit einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske) erlaubt. Atemschutzmasken mit Ausatemventil und Stoffmasken sind nicht erlaubt. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen und können eine herkömmliche Alltagsmaske tragen. Auch gelten weiterhin die bekannten Abstands- und Hygieneregeln auf dem Wochenmarkt.
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