Wirtschaft
Brexit – Wie geht es weiter nach der Übergangsphase?
IHK informiert über Änderungen im Handel mit Großbritannien ab 2021
Warenverkehr und Zollverfahren, Entsendung von Mitarbeitern, Recht und Steuern: Was sich nach dem Ende der Brexit-Übergangsphase zum Jahreswechsel ändert und wie Unternehmen sich vorbereiten können, darüber informiert die Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg (IHK) am Donnerstag, 19. November, 10 bis 12 Uhr, in dem kostenlosen Webinar „Brexit — Quo vadis EU und GB?“. Experten der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer, von Germany Trade & Invest (GTAI) und aus dem Speditionswesen informieren über die wichtigsten Auswirkungen und beantworten spezifische Fragen.
„Unabhängig vom Ergebnis der Verhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wird es ab dem 1. Januar 2021 weitreichende Änderungen für Unternehmen geben, die in Zukunft die Geschäftsbeziehungen zu Großbritannien verändern und damit auch erschweren werden“, sagt IHK-Außenwirtschaftsreferent Lars Heidemann. Das Vereinigte Königreich ist seit dem 1. Februar 2020 nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Am 31. Dezember endet schließlich auch die Übergangsphase, in der Großbritannien noch freien Zugang zum Europäischen Binnenmarkt hat und Exporte aus der EU nach Großbritannien keinen Beschränkungen unterliegen. Die Verhandlungen über ein Abkommen zwischen Brüssel und London für die Zeit danach kommen aktuell jedoch nur mühselig voran. „Damit ist auch das No-Deal-Szenario, also ein Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der EU ohne weitreichende Regelungen, nach wie vor etwas, auf das sich Unternehmen vorbereiten sollten“, so Heidemann.
Weitere Informationen und Anmeldung bis zum 11. November unter
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