Wirtschaft
IHK begrüßt geplante Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
Jedoch auch Nachbesserungsbedarf in Sicht
„Den aktuell bekannt gewordene Entwurf für ein novelliertes EEG aus dem Bundeswirtschaftsministerium halten wir durchaus für geeignet, der Energiewende wieder zu neuem Schub zu verhelfen“, sagt Hauptgeschäftsführer Dr. Torsten Slink. „Das ist ein Ziel, für das auch wir als IHK weiterhin klar eintreten.“
Die Bundesregierung wolle die Ausbauziele für die erneuerbaren Energien deutlich erhöhen, um bis zum Jahr 2030 mindestens 65 Prozent Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch zu erreichen. „Das kann die Perspektive für den Ausbau der Windenergie an Land deutlich verbessern“, so Slink. Entscheidend sei nun, dass es bundesweit in den Kommunen auch tatsächlich zur Ausweisung weiterer Flächen für regenerative Energie komme. Denn höhere Ausbauzahlen im Gesetz helfen nur dann, wenn sie sich auch in der Umsetzung in der Fläche wiederfinden.
Ob das geplante finanzielle Beteiligungsinstrument, über das Kommunen einen festen Betrag pro Windenergieanlage erhalten sollen, sich durchsetzen und zu mehr Akzeptanz führen werde, müsse sich in der Praxis erst beweisen. „Die vorgesehene Abgabe in Cent pro produzierter Kilowattstunde kann auf Anlagenbetreiber auch abschreckend wirken“, erläutert Slink. Nur wenn die Abgabe über den Strompreis refinanziert werden könne, würde sie keinen Hemmschuh für neue Projekte darstellen.
Wichtig für die Region sei es vor allem, dass die Windenergiebranche rasch Verbesserungen des rechtlichen Rahmens erhalte. „Der aktuelle Gesetzesentwurf lässt noch einige Fragen offen“, so Slink. Wie der Bestand an Windenergie gehalten wird, adressiert der Entwurf ebenso wenig, wie das Thema „Repowering“, das heißt der Rückbau alter und Aufbau neuer Anlagen in bestehenden Windparks. Auch wenn die IHK nicht für eine gesetzliche Fortsetzung einer Förderung von Altanlagen eintrete, sei die Sicherung des Bestandes entscheidend, um die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung überhaupt erreichen zu können.
Hilfreich wäre es an dieser Stelle, Grünstromzertifikate auch für geförderte Anlagen auszustellen: „Zertifikate sind geeignet, um die wirtschaftliche Perspektive für Erneuerbare-Energie-Anlagen am Markt zu verbessern“, so IHK-Energieexperte Hartmut Neumann. Dies sei auch notwendig, wenn ein schrittweiser Ausstieg aus der bisherigen 20-jährigen Förderung gelingen soll. Im Rahmen der regelmäßigen Befragung von Unternehmen durch den DIHK sei klar geworden, dass die Nachfrage nach Grünstrom ansteige. Diese solle dann auch regional bedient werden können.
Die Diskussion um die EEG-Novelle mache einmal mehr den Kern des Konflikts der Energiewende deutlich: Einerseits sei es für die Wirtschaft wichtig, vom hohen Strompreis entlastet zu werden. Andererseits müssten auch die energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung erfüllt werden. „Die Deckelung der EEG-Umlage durch die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sind ein guter Ansatz für die Reduzierung des Strompreises“, so Neumann. Dieser gehe jedoch noch nicht weit genug. Die EEG-Umlage müsse weiter abgesenkt werden, um die Wirtschaft zu entlasten, so Neumann. Ein Weg dafür sei der Vorschlag aus dem niedersächsischen Umweltministerium, die EEG-Umlage deutlich stärker zu deckeln und das EEG-Konto durch weitere Haushaltsmittel gegen zu finanzieren.
„Um die klimapolitischen Ziele zu erreichen, muss aber auch der Bestand an erneuerbaren Energieanlagen gehalten und müssen Standorte gesichert werden“, so Neumann. Diese „Quadratur des Kreises“ zu lösen, erfordere kreative Ideen. Die IHK bringe sich entsprechend in den Gesetzgebungsprozess ein.
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
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