Wirtschaft
Förderung elektrischer Nutzfahrzeuge
Handwerksbetriebe erhalten Investitionszuschuss. Antragsstellung bis 14. September möglich.
Ostfriesland. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt Handwerksbetriebe sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Beschaffung elektrischer Nutzfahrzeuge und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur mit einem Investitionszuschuss. Im Fördertopf sind insgesamt 50 Millionen Euro. Die Vergabe erfolgt über den Projektträger Jülich und nach dem Windhundprinzip.
Antragsberechtigt sind Handwerksunternehmen und handwerksähnliche Betriebe, die einen Eintrag in der Handwerksrolle oder im Gewerbeverzeichnis nachweisen können, sowie kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition.
Bezuschusst werden elektrische Nutzfahrzeuge der Zulassungsklassen N1 bis N3. Hybride und Plug-in-Hybride sind nicht förderfähig. Das Fahrzeug muss mindestens zwei Jahre gehalten und mit mehr als 60 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden. Außerdem muss die jeweilige Kommune auf einem Vordruck bestätigen, dass die Anschaffung von Elektromobilen als Teil des kommunalen Klimaschutz‑, Luftreinhalte- oder Elektromobilitätskonzeptes gewertet werden kann.
Pro Unternehmen können maximal 40 Prozent der Mehrkosten gegenüber einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor gefördert werden. Für KMU wird ein zusätzlicher Bonus von 10 Prozent bzw. 20 Prozent zur Förderquote gewährt, sofern das Vorhaben andernfalls nicht durchgeführt werden kann. Hierzu muss dem Antrag die vom Projektträger Jülich vorgefertigte KMU-Erklärung ausgefüllt beigelegt werden. Der Zuschuss kann nicht mit anderen Programmen kombiniert werden.
Die Anträge können noch bis zum 14. September über das easy-Online Portal unter foerderportal.bund.de/easyonline eingereicht werden. Bei Fragen steht das Team des Projektträgers Jülich zur Verfügung: Telefon 030–20199 3500, E‑Mail ptj-evi2-emob@fz-juelich.de.
Anzeige: