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Maskenpflicht für die Besucher des Wochenmarktes
Archivfoto vor Corona — Ingo Tonsor @LeserECHO.de
Maskenpflicht für die Besucher des Wochenmarktes
Die Stadt Leer weist darauf hin, dass auch für den Besuch des Wochenmarktes die Maskenpflicht gilt, da es sich bei dem Wochenmarkt um eine Einrichtung nach § 3 Nr. 7 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuansteckungen mit dem Corona-Virus handelt.
Die Besucherinnen und Besucher des Wochenmarkten sind daher verpflichtet, eine geeignete Mund- Nasenbedeckung zu tragen und werden gebeten, sich zum Schutz anderer an diese Verpflichtung zu halten.
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