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Coro­na­vi­rus: Oster­feu­er sind die­ses Jahr untersagt

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Pan­de­mie führt zu Ein­schrän­kun­gen auch bei der Brauch­tums­pfle­ge / Land­kreis Leer: Es wird kontrolliert
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Kor­rek­tur: Die Brut- und Setz­zeit endet am 15. Juli und nicht am 15. Juni.
Die Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus zwingt zu Ein­schrän­kun­gen im öffent­li­chen Leben – und davon ist auch das Brauch­tum betrof­fen: Die Ost­frie­sen wer­den in die­sem Jahr aufs Oster­feu­er ver­zich­ten müs­sen. “Es dür­fen grund­sätz­lich kei­ne Oster­feu­er abge­brannt wer­den”, teilt dazu der Land­kreis Leer mit. Das gilt für öffent­li­che wie pri­va­te Oster­feu­er. Die Ord­nungs­be­hör­den wer­den die Ein­hal­tung des Ver­bots kontrollieren.
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Grund­la­ge ist die All­ge­mein­ver­fü­gung des nie­der­säch­si­schen Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums vom 22. März. Die­se unter­sagt vor dem Hin­ter­grund der Coro­na-Pan­de­mie Zusam­men­künf­te von mehr als zwei Per­so­nen in der Öffent­lich­keit. Und bei Oster­feu­ern, die von Ein­zel­per­so­nen abge­brannt wer­den, han­delt es sich nicht um Brauch­tums­pfle­ge, so dass auch in sol­chen Fäl­len das Abbren­nen unter­sagt ist.
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Land­rat Mat­thi­as Groo­te bit­tet die Bevöl­ke­rung um Ver­ständ­nis: “Oster­feu­er haben in Ost­fries­land Tra­di­ti­on. Aber wenn wir die Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus ein­däm­men wol­len, dür­fen wir sol­che Ver­an­stal­tun­gen der­zeit nicht statt­fin­den las­sen. Es sind schmerz­li­che Ein­grif­fe, das ist uns allen bewusst. Aber sie sind in der jet­zi­gen Lage abso­lut erfor­der­lich, um die Gesund­heit zu schüt­zen. Hal­ten Sie sich bit­te daran.”
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Oster­feu­er sind grund­sätz­lich nur als Brauch­tum zuläs­sig. Nach Ostern dür­fen sie nicht mehr abge­brannt wer­den. Wenn Oster­feu­er bereits auf­ge­schich­tet wor­den sind, erge­ben sich der­zeit die­se Möglichkeiten:
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Die Hau­fen kön­nen lie­gen blei­ben und dann zu Ostern 2021 abge­brannt wer­den. Wich­tig ist, die Bestim­mun­gen des Arten­schut­zes zu beach­ten, also die Hau­fen nach der Win­ter­ru­he der Tie­re umzuschichten.
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Sofern die Hau­fen dort stö­ren, wo sie aktu­ell lie­gen, kön­nen sie umge­schich­tet wer­den – zum Bei­spiel an den Feld­rand. Soll­ten in den Hau­fen aber bereits Tie­re Unter­schlupf gefun­den haben oder brü­ten, muss das Ende der Brut- und Setz­zeit abge­war­tet wer­den, das ist der 15. Juli.
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Der auf­ge­schich­te­te Baum- und Strauch­schnitt kann ent­sorgt wer­den, sobald die Wert­stoff­hö­fe im Land­kreis Leer wie­der geöff­net haben. Wegen der Coro­na-Pan­de­mie sind sie der­zeit bis auf Wei­te­res geschlossen.
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