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Coro­na­vi­rus: Auch in Sam­mel­un­ter­künf­ten Hygie­ne­re­geln beachten

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Land­kreis Leer: Hin­wei­se für Arbeit­ge­ber durch das Land Niedersachsen

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Um die Coro­na-Pan­de­mie ein­zu­däm­men, müs­sen sozia­le Kon­tak­te ein­ge­schränkt wer­den. Dazu gibt es auch fach­auf­sicht­li­che Hin­wei­se des Lan­des Nie­der­sach­sen, wie Arbeit­ge­ber ver­fah­ren müs­sen, wenn ihre Beschäf­tig­ten in Unter­künf­ten woh­nen. Dar­auf weist der Land­kreis Leer in einer Pres­se­mit­tei­lung hin.
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Es geht dabei bei­spiels­wei­se um die Unter­brin­gung von Sai­son­kräf­ten, Ern­te­hel­fern oder Werk­ver­trags­ar­bei­tern. Sofern die­se Beschäf­tig­ten in Sam­mel­un­ter­künf­ten oder in betriebs­ei­ge­nen oder gemie­te­ten Unter­künf­ten unter­ge­bracht sind, muss das Unter­neh­men sicher­stel­len, dass die Arbeit­neh­mer auf die aktu­el­len Hygie­ne­re­geln hin­ge­wie­sen wer­den und die­se auch ver­stan­den haben. Dazu zäh­len regel­mä­ßi­ges Hän­de­wa­schen sowie Nie­sen und Hus­ten in die Arm­beu­ge, nicht in die Hand. Die Betrie­be müs­sen die Ein­hal­tung der Regeln regel­mä­ßig prü­fen und dokumentieren.
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Die Bun­des­zen­tra­le für gesund­heit­li­che Auf­klä­rung hat Info­gra­fi­ken und Pik­to­gram­me mit den wich­tigs­ten Regeln in meh­re­ren Spra­chen her­aus­ge­bracht. Sie sol­len gut sicht­bar in allen Unter­künf­ten aus­ge­hängt werden.
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