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Coronavirus: Landkreis Leer erlässt zwei weitere Allgemeinverfügungen
Wegen der Ausbreitung des Coronavirus hat der Landkreis Leer zwei weitere Allgemeinverfügungen erlassen. Von diesem Donnerstag an wird der Zugang zur Insel Borkum eingeschränkt: Personen, die dort nicht ihren ersten Wohnsitz haben, dürfen die Insel nicht mehr betreten. Es gibt jedoch Ausnahmen für Arbeitnehmer, medizinisches Personal oder die Inselversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs.
Die andere Verfügung enthält Regelungen für Beherbergungsstätten, Restaurants sowie für Werkstätten und Tagesförderstätten für behinderte Menschen. Sie untersagt Betreibern etwa von Hotels und Campingplätzen sowie Vermietern von Ferienwohnungen und Ferienzimmern, Urlauber zu beherbergen. Dies gilt auch für Kureinrichtungen und präventive Reha-Einrichtungen. Urlauber, die zurzeit noch beherbergt werden, müssen ihre Rückreise antreten – möglichst schon an diesem Donnerstag, spätestens aber bis zum 25. März 2020.
Für Restaurants, Speisegaststätten und Mensen werden die Öffnungszeiten beschränkt: Sie dürfen nur noch in der Zeit zwischen 6 Uhr und 18 Uhr geöffnet sein. Sie dürfen auch nur dann öffnen, wenn durch Auflagen sichergestellt ist, dass das Risiko einer Verbreitung des Coronavirus minimiert wird.
Einschränkungen gibt es auch beim Betreten von Werkstätten und Tagesförderstätten für behinderte Menschen sowie vergleichbare ambulante und teilstationäre Angebote der Eingliederungshilfe. Für bestimmte Gruppen gibt es Betretungsverbote. Die Träger müssen darüber hinaus sicherstellen, dass Abstands- und Hygieneregeln eingehalten und Nahkontakte soweit wie möglich verhindert werden.
Die beiden Allgemeinverfügungen werden im Wortlaut in den hiesigen Tageszeitungen im Anzeigenteil veröffentlicht. Sie können im Übrigen auf der Internetseite des Landkreises Leer nachgelesen werden:
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