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Coro­na: Wei­te­re Maß­nah­men des Land­krei­ses Leer

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Ver­bot von Ver­an­stal­tun­gen ab 1.000 und Anzei­ge­pflicht von Ver­an­stal­tun­gen ab 100 Per­so­nen / Maß­nah­men zum Schutz der Bewoh­ner und Beschäf­tig­ten von Pfle­ge­ein­rich­tun­gen  / Auch Sport­hal­len und Kul­tur­ein­rich­tun­gen des Land­krei­ses Leer geschlossen
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Ab dem 14.03.2020 gilt:
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Der Land­kreis Leer wird zwei wei­te­re All­ge­mein­ver­fü­gun­gen veröffentlichen:
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Zum einen ein sofor­ti­ges Ver­bot von Groß­raum­ver­an­stal­tun­gen mit mehr als 1.000 Per­so­nen und eine sofor­ti­ge schrift­li­che Anzei­ge­pflicht von geplan­ten öffent­li­chen und nicht­öf­fent­li­chen Ver­an­stal­tun­gen ab 100 Per­so­nen beim Gesund­heits­amt des Land­krei­ses Leer.
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Zum ande­ren ver­fügt die Kreis­ver­wal­tung Vor­sichts­maß­nah­men zum Schutz der Bewoh­ner sowie Beschäf­tig­ten der Pfle­ge­ein­rich­tun­gen im Kreis­ge­biet. Dies gilt für Ein­rich­tun­gen für älte­re Men­schen, pfle­ge­be­dürf­ti­ge Men­schen oder Men­schen mit Behinderungen:
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Die Besuchs­zei­ten in den Ein­rich­tun­gen wer­den auf zwei Stun­den täg­lich in einem Zeit­fens­ter zwi­schen 14 bis 16 Uhr beschränkt.
Der Besuch wird auf eine Per­son pro Bewoh­ner und auf maxi­mal eine Stun­de begrenzt.
Der Zugang zu den Bewoh­nern erfolgt nur noch nach einer Kör­per­tem­pe­ra­tur­mes­sung der Besu­cher. Bei einer Köper­tem­pe­ra­tur von mehr als 37,5 Grad ist der Zugang nicht erlaubt.
Die Besu­cher der Bewoh­ner wer­den doku­men­tiert ein­schließ­lich der Kontaktdaten.
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Sport­stät­ten und Kul­tur­ein­rich­tun­gen des Land­krei­ses Leer geschlossen
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Zusätz­lich hat die Kreis­ver­wal­tung beschlos­sen: Schu­len, Sport­hal­len und Sport­stät­ten des Land­krei­ses Leer wer­den bis auf wei­te­res der außer­schu­li­schen Nut­zung ent­zo­gen. Sie folgt damit der Emp­feh­lung der Lan­des­re­gie­rung vom heu­ti­gen Tag, 13. März, jed­we­de ver­meid­ba­re Aus­brei­tungs­we­ge zu unter­bin­den und sozia­le Kon­tak­te auf ein not­wen­di­ges Mini­mum zu beschränken.
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Ab dem 14. März sind eben­falls fol­gen­de Kul­tur­ein­rich­tun­gen des Land­krei­ses Leer bis zum 19. April geschlos­sen: Schloss Even­burg, Ehe­ma­li­ge Jüdi­sche Schu­le Leer, Kunst­haus Leer und das Gut Stikelkamp.
Auch die Kreis­mu­sik­schu­le wird geschlos­sen, der Unter­richt und alle Ver­an­stal­tun­gen wer­den bis 19. April abgesagt.
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Die Ent­schei­dun­gen wur­den auf Grund­la­ge des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes und des Nie­der­säch­si­schen Geset­zes über den öffent­li­chen Gesund­heits­dienst und des Nie­der­säch­si­schen Geset­zes über unter­stüt­zen­de Wohn­for­men zur Ein­däm­mung der Atem­wegs­er­kran­kung “Covid-19” getroffen.
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Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: www.landkreis-leer.de/coronavirus
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Anzei­ge:

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