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Brons kri­ti­siert Erhö­hun­gen der Gewerbesteuerhebesätze

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Foto: Ingo Tonsor@LeserECHO.de – Rat­haus in War­singsfehn ( Moormerland )

IHK ver­öf­fent­licht Umfrage

Erneut haben zahl­rei­che Städ­te und Gemein­den im Bezirk der IHK für Ost­fries­land und Papen­burg ihre Gewer­be­steu­er­he­be­sät­ze erhöht. In die­sem Jahr waren es ins­ge­samt neun Kom­mu­nen in der Regi­on. Das geht aus einer aktu­el­len Umfra­ge der IHK bei den 64 Städ­ten und Gemein­den der Regi­on her­vor. Im Vor­jahr waren es schon zwölf und in 2017 bereits elf Kom­mu­nen. Die IHK warnt davor, die Steu­er­schrau­be immer wei­ter anzu­zie­hen. „Das stän­di­ge Dre­hen an den Gewer­be­steu­er­he­be­sät­zen ist für die Wirt­schaft nicht akzep­ta­bel“, kri­ti­siert IHK-Prä­si­dent Dr. Bern­hard Brons. Bereits durch die gute Kon­junk­tur wür­den auf­grund der stei­gen­den Gewer­be­er­trä­ge zusätz­li­che Steu­er­ein­nah­men in die kom­mu­na­len Kas­sen gespült. Kein Ver­ständ­nis zeigt die IHK auch dafür, dass Gemein­den, die auf Zuschüs­se des Lan­des ange­wie­sen sei­en, vom Land zur Aus­schöp­fung der eige­nen Finanz­quel­len ange­hal­ten wür­den und allein schon des­halb ihre Hebe­sät­ze erhöhten.

Den nied­rigs­ten Gewer­be­steu­er­he­be­satz im IHK-Bezirk hat nach wie vor die Gemein­de Moorm­er­land mit 320 Punk­ten, dicht gefolgt von Wes­t­ov­er­le­din­gen mit einem Hebe­satz von 330 Punk­ten. Den höchs­ten Hebe­satz mit 440 Punk­ten haben unver­än­dert die Gemein­den Fir­rel und Schwe­r­ins­dorf aus der Samt­ge­mein­de Hesel.

Die höchs­ten Hebe­satz-Stei­ge­run­gen bei der Gewer­be­steu­er gab es für die­ses Haus­halts­jahr mit 30 auf 370 Punk­te in Fils­um (Samt­ge­mein­de Jüm­me) sowie mit 25 auf 360 Punk­te in der Gemein­de Jem­gum. Die Stadt Wee­ner sowie die Gemein­den Neu­kam­per­fehn und Neu­har­lin­ger­siel erhöh­ten ihre Hebe­sät­ze immer­hin um jeweils 20 auf 380 Punk­te. Unter­neh­men in die­sen Gemein­den müs­sen in die­sem Jahr bei glei­chem Gewinn deut­lich mehr Gewer­be­steu­ern zah­len als in 2018.

Auf Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten schla­gen Hebe­satz­stei­ge­run­gen voll durch, da sie — anders als Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten und Ein­zel­un­ter­neh­mer — ihre Gewer­be­steu­er nicht mit der Ein­kom­men­steu­er ver­rech­nen kön­nen. Neben Groß­un­ter­neh­men sind hier­von ins­be­son­de­re vie­le klei­ne und mit­tel­stän­di­sche GmbHs betroffen.

Die Hebe­sät­ze für die Grund­steu­er A, der land- und forst­wirt­schaft­li­che Grund­stü­cke unter­lie­gen, vari­ie­ren zwi­schen 320 Punk­ten in Emden, Moorm­er­land und Wes­t­ov­er­le­din­gen sowie 600 Punk­ten auf Baltrum.

Die Hebe­sät­ze für die Grund­steu­er B, der auch die meis­ten Betriebs­grund­stü­cke unter­lie­gen, ran­gie­ren zwi­schen 320 Punk­ten in Moorm­er­land, Nort­moor und Wes­t­ov­er­le­din­gen sowie 600 Punk­ten auf Baltrum.

Die voll­stän­di­ge Über­sicht mit allen der­zeit gül­ti­gen Hebe­sät­zen fin­den Sie unter www.ihk-emden.de, Dok.-Nr. 5613.


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