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Neue Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen ab 2021

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Ab 1. Janu­ar 2021 gel­ten neue Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen in der gesetz­li­chen Kran­ken- und Ren­ten­ver­si­che­rung sowie wei­te­re wich­ti­ge Wer­te. Sie wer­den wie jedes Jahr an die Ein­kom­mens­ent­wick­lung ange­passt. Eine Ver­ord­nung dazu hat das Kabi­nett beschlossen.

Das Bun­des­ka­bi­nett hat am Mitt­woch die neu­en Rechen­grö­ßen in der gesetz­li­chen Kran­ken- und Ren­ten­ver­si­che­rung für das kom­men­de Jahr beschlos­sen. Dem­nach steigt die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung  ab dem 1. Janu­ar 2021 auf jähr­lich 58.050 Euro (monat­lich 4.837,50 Euro). Die Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze liegt dann bei 64.350 Euro jähr­lich (monat­lich 5.362,50 Euro).

Bis zur Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze ist das Ein­kom­men eines Beschäf­tig­ten bei­trags­pflich­tig, alles dar­über ist bei­trags­frei. Bis zur Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze müs­sen Beschäf­tig­te gesetz­lich kran­ken­ver­si­chert sein. Wer über die­sen Betrag hin­aus ver­dient, kann sich pri­vat kran­ken­ver­si­chern lassen.

Ände­run­gen in der gesetz­li­chen Rentenversicherung

Für die Bei­trags­be­rech­nung in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung gilt ab dem 1. Janu­ar 2021 eben­falls eine neue Ein­kom­mens­gren­ze. Der Bei­trag bemisst sich dann bis zu einem Höchst­be­trag von 7.100 Euro im Monat in den alten und 6.700 Euro in den neu­en Bun­des­län­dern. In der knapp­schaft­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung steigt die­se Ein­kom­mens­gren­ze auf 8.700 Euro in den alten und 8.250 Euro in den neu­en Ländern.

Sozia­le Absicherung

Die Rechen­grö­ßen wer­den jedes Jahr an die Ent­wick­lung der Ein­kom­men ange­passt, um die sozia­le Absi­che­rung sta­bil zu hal­ten. Ohne die­se Anpas­sung wür­den Ver­si­cher­te in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung — trotz stei­gen­den Lohns — im Ver­hält­nis gerin­ge­re Ren­ten bekom­men. Denn für Ein­kom­men über der Bemes­sungs­gren­ze wer­den kei­ne Bei­trä­ge geleis­tet und somit kei­ne Ren­ten­an­sprü­che erworben.

Bes­ser­ver­die­nen­de wür­den zudem mit der Zeit aus der Sozi­al­ver­si­che­rung “her­aus­wach­sen”. Ihr Bei­trag wür­de im Ver­gleich zu ihrem Ein­kom­men immer klei­ner werden.

Archiv­fo­to: Ingo Ton­sor @Leser-ECHO.de

Quel­le: Pres­se- und Infor­ma­ti­ons­amt der Bundesregierung


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