Wirtschaft

Vor­sicht Fal­le: Ein­tra­gun­gen im Handelsregister

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Bun­des­weit war­nen die Indus­trie- und Han­dels­kam­mern davor, unse­riö­se Zah­lungs­auf­for­de­run­gen nachzukommen. 

IHK warnt vor unse­riö­sen Rechnungen

Die Indus­trie- und Han­dels­kam­mern war­nen vor unse­riö­sen Zah­lungs­auf­for­de­run­gen für Ein­tra­gun­gen im Han­dels­re­gis­ter. Aktu­ell ist ein Schrei­ben der Zen­tra­len Zahl­stel­le Jus­tiz  im Umlauf. In ihrer Auf­ma­chung erweckt die Rech­nung einen amt­li­chen Ein­druck. Unter­neh­men wer­den mit dem Schrei­ben auf­ge­for­dert, ihre Ein­tra­gung im Han­dels­re­gis­ter zu bezah­len. Es wird behaup­tet, dass die Zen­tra­le Zahl­stel­le Jus­tiz mit der Ein­zie­hung des Rech­nungs­be­tra­ges für den Han­dels­re­gis­ter­ein­trag beauf­tragt wurde.

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„Vie­le Unter­neh­men beglei­chen die­se Zah­lungs­auf­for­de­rung, weil sie glau­ben, dass es sich hier­bei tat­säch­lich um eine Rech­nung für ihre Han­dels­re­gis­ter­ein­tra­gung han­delt. Es wer­den näm­lich gezielt Unter­neh­men ange­schrie­ben, die sich gera­de im Han­dels­re­gis­ter haben ein­tra­gen las­sen“, so IHK-Rechts­re­fe­rent Simon Alex. „Durch die offi­zi­el­le Gestal­tung der Rech­nung sowie die Ver­wen­dung hoheit­li­cher Zei­chen wird der Ein­druck erweckt, dass es sich um ein amt­li­ches Schrei­ben han­delt“, so Alex weiter.

Des­halb warnt die IHK davor, ver­meint­lich offi­zi­el­le Rech­nun­gen für Ein­tra­gun­gen im Han­dels­re­gis­ter ohne vor­he­ri­ge Prü­fung zu bezah­len. „Der­ar­ti­ge Rech­nun­gen soll­ten genau­es­tens unter die Lupe genom­men wer­den und im Zwei­fel soll­ten sich die Unter­neh­men an die IHK oder das zustän­di­ge Amts­ge­richt wen­den“, so Alex.

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