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Coro­na­vi­rus: Qua­ran­tä­ne bei Rück­rei­se aus einem Risikogebiet

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Gesund­heits­amt weist auf lan­des­recht­li­che Qua­ran­tä­ne­re­ge­lung bei Rei­se­rück­keh­rern hin / Infor­ma­tio­nen und Online-For­mu­lar geben Hilfestellung
Leser-ECHO.de
Per­so­nen, die nach einem Auf­ent­halt in einem Risi­ko­ge­biet zurück an ihren Wohn­ort in Nie­der­sach­sen kom­men, müs­sen sich in 14-tägi­ge Qua­ran­tä­ne bege­ben. Zudem sind sie ver­pflich­tet, sofort das zustän­di­ge Gesund­heits­amt zu infor­mie­ren. Aus aktu­el­lem Anlass weist das Gesund­heits­amt des Land­krei­ses Leer auf die lan­des­recht­li­chen Vor­schrif­ten hin. Die Qua­ran­tä­ne wird in § 5 der Nie­der­säch­si­schen Ver­ord­nung über infek­ti­ons­schüt­zen­de Maß­nah­men gegen die Aus­brei­tung des Coro­na-Virus geregelt.
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Risi­ko­ge­biet ist ein Staat oder eine Regi­on, für den oder die zum Zeit­punkt der Ein­rei­se in die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land ein erhöh­tes Risi­ko für eine Infek­ti­on mit dem Coro­na-Virus SARS-CoV‑2 besteht. Die Risi­ko­ge­bie­te wer­den durch das Robert-Koch-Insti­tut ver­öf­fent­licht: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html. Hier­zu zäh­len aktu­ell auch belieb­te Urlaubs­län­der wie die Tür­kei, Ägyp­ten, die USA oder die Domi­ni­ka­ni­sche Republik.
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Die Qua­ran­tä­ne­pflicht gilt nicht für Per­so­nen auf der Durch­rei­se oder für einen Auf­ent­halt für weni­ger als 48 Stun­den. Die häus­li­che Iso­lie­rung kann zudem ent­fal­len, wenn Men­schen aus einem Risi­ko­ge­biet ein ärzt­li­ches Attest vor­le­gen kön­nen, das nach einem Coro­na-Test bestä­tigt, dass kei­ne Anhalts­punk­te für eine Infek­ti­on und kei­ne Sym­pto­me vor­lie­gen. Der Test darf höchs­tens 48 Stun­den vor Ein­rei­se vor­ge­nom­men wor­den sein.
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Ein Online-For­mu­lar, wo Bür­ger ihre Rück­rei­se aus einem Risi­ko­ge­biet dem Gesund­heits­amt mel­den kön­nen, steht auf der Home­page der Kreis­ver­wal­tung (www.landkreis-leer.de/Coronavirus) unter der Rubrik “Das soll­ten Bür­ger wis­sen” bereit. Zudem kön­nen Bür­ger das Gesund­heits­amt auch tele­fo­nisch unter der 0491 926 1102 kontaktieren.
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