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Coro­na­vi­rus: Neue Ver­ord­nung hat Aus­wir­kun­gen auf Klinikpersonal

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Betrof­fen sind nie­der­län­di­sche Ärz­te und Pfle­ge­kräf­te, die in Kli­ni­ken im Kreis Leer arbeiten
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Eine neue Ver­ord­nung des Lan­des im Zuge der Coro­na-Kri­se hat auch Aus­wir­kun­gen auf das medi­zi­ni­sche Per­so­nal in den Kli­ni­ken. Dar­auf weist der Land­kreis Leer in einer Pres­se­mit­tei­lung hin. In der “Nie­der­säch­si­schen Ver­ord­nung über die Beschrän­kung sozia­ler Kon­tak­te zur Ein­däm­mung der Coro­na-Pan­de­mie” ist unter ande­rem gere­gelt: Per­so­nen, die sich inner­halb der letz­ten 14 Tage im Aus­land auf­ge­hal­ten haben, dür­fen bestimm­te Ein­rich­tun­gen für einen Zeit­raum von eben­falls 14 Tagen nicht mehr betre­ten – und dar­un­ter fal­len auch Kran­ken­häu­ser, Tages­kli­ni­ken und Pfle­ge­hei­me. Die neue Ver­ord­nung tritt an die­sem Sonn­abend (4. April 2020) in Kraft.
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“Wir sind inso­fern betrof­fen, als dass in den Kli­ni­ken im Land­kreis Leer auch Ärz­tin­nen und Ärz­te und Pfle­ge­kräf­te aus den Nie­der­lan­den tätig sind”, erklärt Land­rat Mat­thi­as Groo­te. Die­se wür­den nun vor die Wahl gestellt, ab sofort in Deutsch­land zu blei­ben und eine Karenz­zeit von 14 Tagen in Kauf zu neh­men. Gin­gen sie nach Fei­er­abend oder für län­ge­re Zeit zurück in die Nie­der­lan­de, könn­ten sie nach dem Auf­ent­halt in ihrer Hei­mat zunächst nicht mehr in den Kran­ken­häu­sern im Land­kreis Leer ein­ge­setzt wer­den. “Die­ses Per­so­nal wür­de uns schmerz­lich feh­len”, so Groote.
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