Politik

Spahn: Pflicht für Masern-Imp­fung in Kin­der­gär­ten und Schulen

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Impf­quo­ten bei Schul­an­fän­gern wei­ter­hin zu niedrig

Die Impflü­cken bei Masern sind wei­ter­hin zu groß. Das geht aus neu­en Aus­wer­tun­gen zu Impf­quo­ten her­vor, die das Robert Koch-Insti­tut (RKI) am 2. Mai 2019 im Epi­de­mio­lo­gi­schen Bul­le­tin ver­öf­fent­licht hat. Zwar haben 97,1 Pro­zent der Schul­an­fän­ger die ers­te Imp­fung bekom­men. Aber bei der ent­schei­den­den zwei­ten Masern­imp­fung gibt es gro­ße regio­na­le Unter­schie­de, so dass auf Bun­des­ebe­ne die gewünsch­te Impf­quo­te von 95 Pro­zent noch immer nicht erreicht wird. Nach den neu­en Daten des RKI sind gut 93 Pro­zent der Schul­an­fän­ger 2017 zwei­mal gegen Masern geimpft. Die Imp­fun­gen gegen Diph­the­rie, Teta­nus, Keuch­hus­ten oder auch gegen Kin­der­läh­mung haben bei den Schul­an­fän­gern bereits im drit­ten Jahr in Fol­ge abge­nom­men. Die Daten zei­gen, dass gemein­sa­me Anstren­gun­gen der am Impf­sys­tem betei­lig­ten Akteu­re not­wen­dig sind, um hohe Impf­quo­ten zu errei­chen und zu halten.

Trotz aller Auf­klä­rungs­kam­pa­gnen sind die Impf­quo­ten in den ver­gan­ge­nen Jah­ren nicht ent­schei­dend gestie­gen. Des­halb muss die Masern-Imp­fung in Kin­der­gär­ten und Schu­le ver­pflich­tend wer­den. Denn wer sich impft, schützt nicht nur sich selbst, son­dern auch die Gemein­schaft. 95 Pro­zent der Bevöl­ke­rung müs­sen gegen Masern geimpft sein, damit die­se hoch­an­ste­cken­de Virus­er­kran­kung aus­ge­rot­tet wer­den kann. Das ist unser Ziel.

Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn

Dem Robert Koch-Insti­tut wur­den für 2018 ins­ge­samt 543 Masern­er­kran­kun­gen über­mit­telt, im lau­fen­den Jahr sind es bereits mehr als 300 Fäl­le. „Fast die Hälf­te der Erkrank­ten sind jun­ge Erwach­se­ne, das weist auf die gro­ßen Impflü­cken in die­sen Alters­grup­pen hin“, betont Lothar H. Wie­ler, Prä­si­dent des Robert Koch-Insti­tuts. Die Stän­di­ge Impf­kom­mis­si­on emp­fiehlt für die nach 1970 Gebo­re­nen, die Imp­fung nach­zu­ho­len, wenn im Impf­pass kei­ne oder nur eine Masern­imp­fung aus der Kind­heit ver­merkt ist oder der Impf­sta­tus unklar ist. „Fach­über­grei­fen­des Imp­fen soll­te unab­hän­gig von Bun­des­land und Kran­ken­kas­se Nor­ma­li­tät sein, Betriebs­ärz­ten das Imp­fen erleich­tert wer­den und auch auto­ma­ti­sier­te Impf­erin­ne­run­gen soll­ten Stan­dard sein. Wenn dann noch nied­rig­schwel­lig Imp­fun­gen aktiv ange­bo­ten wer­den bin ich über­zeugt davon, dass die Impf­quo­ten stei­gen“, unter­streicht Wieler.

Dr. Heid­run Thaiss, Lei­te­rin der Bun­des­zen­tra­le für gesund­heit­li­che Auf­klä­rung (BZgA), betont die Wich­tig­keit, Impflü­cken im Kin­des­al­ter, aber auch bei Jugend­li­chen und jun­gen Erwach­se­nen, zu schlie­ßen: „Zum Schutz vor Masern ist nicht nur der recht­zei­ti­ge Auf­bau des Impf­schut­zes bis zum Ende des zwei­ten Lebens­jah­res von Bedeu­tung, son­dern auch Erwach­se­ne, die nach 1970 gebo­ren sind, soll­ten ihren Impf­schutz gegen Masern über­prü­fen las­sen. Daher rich­ten wir uns mit unse­ren Infor­ma­ti­ons­maß­nah­men gezielt an Eltern und an nach 1970 gebo­re­ne Erwach­se­ne. Zudem bie­ten wir Mul­ti­pli­ka­to­ren Infor­ma­ti­ons­ma­te­ria­li­en an, um das öffent­li­che Bewusst­sein für das The­ma Imp­fen zu stär­ken. Ergeb­nis­se der bun­des­wei­ten Reprä­sen­ta­tiv­be­fra­gung der BZgA zei­gen, dass vor allem die Ärz­te­schaft bei der Auf­klä­rung zu gesund­heits­re­le­van­ten The­men eine Schlüs­sel­rol­le ein­nimmt: So hal­ten nahe­zu alle Befrag­ten (97 Pro­zent) ein per­sön­li­ches Gespräch mit einer Ärz­tin oder einem Arzt für geeig­net, um sich über Imp­fun­gen im Kin­des- und Erwach­se­nen­al­ter zu infor­mie­ren. Daher soll­te jeder Kon­takt zum Gesund­heits­sys­tem genutzt wer­den, um den Impf­sta­tus zu kon­trol­lie­ren und Imp­fun­gen aktiv anzubieten.“

Das Robert Koch-Insti­tut hat anläss­lich der dies­jäh­ri­gen Impf­wo­che am 30. April 2019 eine natio­na­le Kon­fe­renz zur „Eli­mi­na­ti­on der Masern- und Röteln in Deutsch­land“ ver­an­stal­tet. Ein Schwer­punkt stell­te die Qua­li­tät der Sur­veil­lan­ce dar. Eine gute Über­wa­chung des Krank­heits­ge­sche­hens ist eine Vor­aus­set­zung, um Infek­ti­ons­ket­ten schnell erken­nen und unter­bre­chen zu kön­nen. Zudem ist die Qua­li­tät der Sur­veil­lan­ceein zen­tra­les Kri­te­ri­um der Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on zur Veri­fi­zie­rung der Eli­mi­na­ti­on. Ein Staat muss bele­gen kön­nen, dass ein Masern­stamm nicht län­ger als zwölf Mona­te im Land zir­ku­liert. Das Natio­na­le Refe­renz­zen­trum für Masern ist am Robert Koch-Insti­tut ange­sie­delt, eben­so wie die vom Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit beru­fe­ne Natio­na­le Veri­fi­zie­rungs­kom­mis­si­on Masern/Röteln (NAVKO), die jähr­lich einen Bericht zum Stand der Masern-Eli­mi­na­ti­on erstellt. Die zen­tra­le Emp­feh­lung der Kom­mis­si­on in ihrem jüngs­ten Bericht vom Sep­tem­ber 2018: „Ange­sichts der unbe­frie­di­gen­den Situa­ti­on bei der Masern- und Rötel­neli­mi­na­ti­on regt die NAVKO ein per­so­nell und finan­zi­ell stär­ke­res Enga­ge­ment aller Betei­lig­ten am Impf­we­sen in Deutsch­land an.“


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